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Tanzsteuer

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Anfrage

Die Stadt Mainz erhebt eine „Vergnügungssteuer auf Tanzveranstaltungen“. Speziell diese „Tanzsteuer“ wird in der Öffentlichkeit besonders kritisch diskutiert:

  • Die Abgrenzung zwischen Tanzveranstaltungen (vergnügungssteuerpflichtig) und den anderen Musikveranstaltungen (nicht vergnügungssteuerpflichtig) ist häufig schwierig.
  • Es gibt zahlreiche Ausnahmen: Ob eine Tanzveranstaltung vergnügungssteuerpflichtig ist, hängt letztlich vom Veranstalter ab. Dabei spielen mehrere Faktoren wie die Gewinnerzielungsabsicht und die Dauerhaftigkeit eine Rolle.
  • Die betroffenen Veranstalter müssen in Mainz 20 Prozent der Eintrittspreises als Tanzsteuer abführen. Wenn sie keinen Eintritt verlangen, müssen sie dennoch eine Tanzsteuer entrichten; sie wird dann pauschal an der Veranstaltungsfläche bemessen. Diese pauschale Tanzsteuer gilt auch, wenn der Veranstalter zu wenige Karten verkauft, wodurch er ein erhöhtes Kostenrisiko trägt.

Aktuell wird verstärkt eine Abschaffung der Tanzsteuer gefordert. Denn die Veranstaltungsbranche ist wie kaum ein anderer Wirtschaftszweig von der Corona-Krise betroffen. Existenzen sind bedroht.
Zahlreiche Städte in Deutschland haben die Tanzsteuer in den vergangenen Jahren oder Jahrzehnten bereits abgeschafft. Im Jahr 2020 kündigen immer mehr Städte eine Abschaffung oder eine mehrjährige Aussetzung der Tanzsteuer an, z. B. Münster und Dortmund.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Wie hoch lagen die Einnahmen der Stadt Mainz in den Jahren 2018 und 2019 durch Vergnügungssteuern?
a) insgesamt
b) davon durch Tanzveranstaltungen?
c) davon durch Tanzveranstaltungen mit stadtnahen Veranstaltern (z. B. Frankfurter Hof und KUZ)
2. Im Rahmen des Kommunalen Entschuldungsfonds hat sich die Stadt Mainz verpflichtet, die Einnahmen aus Vergnügungssteuern zu erhöhen.
a) Auf welche Maßnahmen und Einnahmeerhöhungen hat sich Mainz hierbei verpflichtet?
b) Durch welche Maßnahmen und in welcher Höhe stiegen seitdem die Einnahmen?
3. Inwiefern ist die Stadt Mainz verpflichtet, Vergnügungssteuern oder Tanzsteuern zu erheben?
4. Welche andere Großstädte im Rhein-Main-Gebiet (Frankfurt, Wiesbaden, Darmstadt, Offenbach) und im benachbarten Rhein-Neckar-Raum (Ludwigshafen, Mannheim) erheben eine Tanzsteuer?

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