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Eisgrubschule: die Altstadt braucht eine Ganztagsgrundschule!

Veröffentlicht in: Aktuelles, Bildung, Familie, Ortsbeirat | 0

Hintergründe:
Die Mainzer Altstadt hat zwei Grundschulen: die städtische Eisgrubschule sowie die bischöfliche Martinus-Schule. Beide sind keine Ganztagsschulen, sondern bieten seit Jahren mittags und nachmittags eine Betreuung an. Dies wäre ohne das große und vielfältige Engagement der Eltern­schaft nicht möglich.
Ab dem Jahr 2025 soll deutschlandweit ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschul­kinder gelten. Die SPD begrüßt das Vorhaben der Bundesregierung ausdrücklich. Spätestens ab die­sem Zeitpunkt kann die Nachmittagsbetreuung in den Schulen nicht mehr allein ehrenamtlich organi­siert werden. Denn das hieße, das freiwillige Engagement der Elterschaft zu überfordern. Wir wissen, dass es schon jetzt eine große Herausforderung für die zahlreichen Fördervereine der Mainzer Grundschulen ist, die Nachmittags­betreuung kontinuierlich und dauerhaft zu organisieren. Häufig ist die Nachfrage an Betreuungs­plätzen deutlich größer als das Angebot – so auch in der Altstadt.
Nachdem das historische Hauptgebäude der Eisgrubschule saniert worden ist, steht im Schuljahr 2020/21 endlich die Sanierung und Erweiterung des Nebengebäudes und anschließend des Schulhofs an. (Siehe Anfragen der SPD im Ortsbeirat Altstadt vom 3. April 2019, 25. April 2018, 13. Juni 2017 und 29. Juni 2016.) Dies stellt eine große Chance für die Eisgrubschule dar.

Der Ortsbeirat Altstadt möge sich daher dafür aussprechen:
1. Der Ortsbeirat Altstadt begrüßt den einstimmigen Beschluss des Mainzer Stadtrats vom 18. Dezem­ber 2019 „Ganztagsbetreuung in den Grundschulen bedarfsgerecht, qualitativ und verlässlich ausbauen (CDU, SPD, FDP) Nr. 1972/2019“ (Auszug siehe unten.)
2. Die Altstadt benötigt eine Ganztagsgrundschule. Daher unterstützt der Ortsbeirat Altstadt die Bemühungen aus der Elternschaft, die Eisgrubschule zur Ganztagsschule in Angebotsform weiter­zuentwickeln.
3. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, diese Weiterentwicklung voranzubringen. Dies ist nicht nur sinnvoll, um sich auf die Einführung des Rechtsanspruchs im Jahr 2025 frühzeitig vorbereiten zu können, sondern auch weil schon jetzt der Bedarf groß ist. Zudem können im Zuge der Erweiterung und Sanierung nun die baulichen Voraussetzungen für eine Ganztagsschule optimiert werden.
4. Entsprechend dem zitierten Stadtratsbeschluss soll bei der Erweiterung/Sanierung der Eisgrub­schule bereits jetzt das „Raumkonzept einer ganztägig arbeitenden Schule“ umgesetzt werden.
5. Aus den genannten Gründen ist es richtig, noch im laufenden Schuljahr mit dem ersten Schritt zu beginnen: der offiziellen Abfrage des Elternbedarfs. Hierbei sollen, sofern möglich, nicht nur die Eltern der jetzigen Schulkinder gefragt werden, sondern auch der kommenden Jahrgänge.
6. Die Verwaltung wird darum gebeten, dem Ortsbeirat möglichst bis zu seiner kommenden Sitzung am 11. März 2020 einen Sachstandsbericht vorzulegen, in dem vor allem diese Fragen erläutert werden:
a) Wer organisiert die Abfrage des Elternbedarfs? (Schulträger? Schulelternbeirat?) Was ist beim Verfahren zu beachten?
b) Welche Eltern können an einer solchen Bedarfsabfrage theoretisch teilnehmen?
— Alle Eltern, deren Kind(er) am Abfragestichtag zur betroffenen Schule gehen?
— Oder nur Eltern bestimmter Klassenstufen? (Für Viertklässler ist die Abfrage ja nicht sinnvoll.)
— Zudem auch Eltern, deren Kind(er) fürs kommende Schuljahr angemeldet sind?
— Zudem auch Eltern, die im Schulbezirk wohnen und deren Kind(er) potenziell in künftigen Jahren auf die Schule gehen werden? (Welche Jahrgänge kämen hierfür infrage?)
Wer entscheidet letztlich, welche Eltern an einer Bedarfsabfrage teilnehmen dürfen? (Schulträger? Schulelternbeirat?)
c) Wie kann die Verwaltung den Schulelternbeirat bei der Bedarfsabfrage unterstützen? (Information der Eltern durch Veranstaltungen, Elternbrief, Flugblatt?) Wie können die Kindertagesstätten des Schulbezirks eingebunden werden?

Auszug aus dem Stadtratsbeschluss vom 18. Dezember 2019:
„Wir beauftragen die Verwaltung frühzeitig, die Weichen zu stellen, um einem möglichen Rechts­anspruch auf Betreuung ab dem Jahr 2025 gerecht zu werden […] Hierzu benötigt es regelmäßige Bedarfsabfragen auf Betreuungsplätze bereits im Vorfeld in den Kindertagesstätten, aber auch in den Grundschulen. […] Weitere Grundschulen sollen als gebundene Ganztagsschulen mit rhythmisiertem Lernangebot eingerichtet werden. Hierfür sollen in Zusammenarbeit mit dem Land Informationsveranstaltungen für Eltern durchgeführt werden. […] Deshalb soll in Zusammenarbeit mit dem Land geprüft werden, ob ab sofort alle Grundschulen, die neugebaut oder saniert werden, auch gleich mit einem Raumkonzept einer ganztägig arbeitenden Schule inklusive Küche und Mensa geplant und gebaut werden. In den Bestandsschulen soll eine Bestandsaufnahme über genutzte und zukünftig gebrauchte Räumlichkeiten für Betreuungs- und Ganztagsangebote in allen Mainzer Grundschulen gemacht werden.“

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