Die Zahl der Shisha-Bars hat in der Mainzer Altstadt deutlich zugenommen. Insbesondere im südlichen Bleichenviertel hat sich eine Szene mit ungewöhnlich vielen Standorten entwickelt. Dies erstaunt, da nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.08.2010 auch Shisha-Bars unter die Nichtrauchergesetze der Länder fallen. Ausgenommen davon sind (so das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen) lediglich Shisha-Bars, in denen ausnahmslos Wasserpfeifen ohne Tabak angeboten werden; diese Shishas enthalten ausschließlich getrocknete Früchte oder Dampfsteine.
Laut Zoll wird in Shisha-Bars häufig geschmuggelter, unversteuerter Wasserpfeifentabak verwendet. Nach Ermittlungen z. B. des Hauptzollamtes Dortmund liegt die Anzahl der Shisha-Bars, "die sich an die Steuergesetze hält, unter drei Prozent". Allein Im ersten Halbjahr 2015 wurden dort 72 Strafverfahren und 57 Bußgeldverfahren gegen Betreiber eingeleitet. Die Kontrollen der Shisha-Bars erfolgten oft gemeinsam mit dem Ordnungsamt, das Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz ahndet. (RuhrNachrichten, 07.07.2015) – Illegal gehandelter Tabak beinhaltet häufig zusätzliche bedenkliche Konservierungsstoffe, Aromen oder unhygienische Inhaltsstoffe; Glycerin oder Zuckermelasse erzeugt bei der Verbrennung gesundheitsschädliche Substanzen, die direkt inhaliert werden. (Focus, 11.04.2017)
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Wie viele Shisha-Bars werden in der Mainzer Altstadt betrieben?
2. Wie viele davon dürfen betrieben werden, a) weil sie ausnahmslos Wasserpfeifen ohne Tabak anbieten?, b) weil ihr Gastraum kleiner als 75 qm ist und sie die sonstigen Bedingungen nach §7 Absatz 2 Nichtraucherschutzgesetz RLP erfüllen, c) weil es einen sonstigen (bitte zu nennenden) Ausnahmetatbestand gibt? (Wir bitten, im nicht-öffentlichen Teil die Bars jeweils zu nennen.)
3. Dürfen Shisha-Bars durch Minderjährige betreten werden?
4. Gibt es im Vergleich zu anderen Gaststätten besondere bauliche Anforderungen an Shisha-Bars, z. B. bezüglich der Be- und Entlüftung?
5. Werden die Shisha-Bars der Altstadt regelmäßig vom Ordnungsamt und/oder Zoll kontrolliert, um illegalen und besonders gesundheitsschädigenden Tabak aus dem Verkehr zu ziehen und die Einhaltung von Nichtraucher- und Jugendschutz zu gewährleisten? a) Wenn ja: Wie viele Strafverfahren und Bußgeldbescheide wurden 2016 in Mainz erlassen? b) Wenn nein: Wird die Verwal- tung diesbezüglich Kontakt mit dem für Mainz zuständigen Hauptzollamt Koblenz aufnehmen?
6. Wenn Shisha-Bars wiederholt Rechtsverstöße nachgewiesen werden, welche ordnungsrechtlichen (nicht: strafrechtlichen) Maßnahmen sind dann möglich? (Entzug der Nachtkonzession? Entzug der Gaststättenerlaubnis? etc.)
SPD-Fraktion
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