Nach einem Gespräch mit Anwohnern am Fischtorplatz zu einem geplanten Weinstand am Rhein-ufer bitten wir die Verwaltung um Auskunft zu folgenden Fragen:
1. In Gesprächen mit den Anwohnern haben die Winzer angedeutet, ihr geplanter Stand käme ohne Gründungen aus und würde möglicherweise aus mobilen Elementen bestehen. Ist für den Fischtorplatz ein dauerhafter Weinprobierstand (inklusive Sanitäranlagen), der einer entsprechenden Baugenehmigung bedürfte, oder ein mobiler Stand über eine Sondernutzungsgenehmigung des Liegenschaftsdezernats vorgesehen?
2. Ist diese Entscheidung aus Sicht der Verwaltung noch offen?
3. Liegt der Verwaltung mittlerweile ein organisatorisches und wirtschaftliches Betriebskonzept für den geplanten Weinprobierstand vor?
Falls nein: Rechtfertigt dann das eher konzeptlose Handeln und die ungeklärte Verfügbarkeit des Grundstücks die Bescheidung der Bauvoranfrage?
Falls ja: Mit welchen Ausgaben und Einnahmen (Pachthöhe, Öffnungszeiten, Bauunterhaltungskosten, räumliche Unterbringung der notwendigen Sanitär- und Kühlungseinrichtungen etc.) wird gerechnet? Entspricht die von den Winzern avisierte Pachthöhe den Vorstellungen der Verwaltung?
4. Das RheinUferForum sieht vor, den Fischtorplatz „als Haupterschließungsachse der Altstadt zum Rheinufer in „klarer“ Gestaltung ohne Aufbauten“ zu erhalten. „Das RheinUferForum regt an, alle baulichen Elemente, die die wichtige Blickbeziehung zwischen Dom und Rheinufer stören, zu beseitigen.“ Wie ist der geplante Weinprobierstand mit den Empfehlungen des RheinUferForums in Einklang zu bringen?
5. Laut Flächennutzungsplan ist der geplante Standort für den Weinprobierstand am Fischtorplatz ein „W=Wohngebiet“. In allen Fortschreibungen des FNP wurde diese Klassifizierung bestätigt, denn der Charakter des Wohngebiets hat sich nicht geändert. Das von den Winzern beauftragte Lärmgutachten klassifiziert den geplanten Standort jedoch fälschlicherweise als „M=Mischgebiet“, das höhere Immissionsrichtwerte zulässt. Die tatsächlich gemessenen Werte während des Probelaufs liegen über den zulässigen Richtwerten für ein Wohngebiet. Da außerdem die gewählten Messzeiten als ungewöhnlich zu bewerten sind, denn der wesentlich stärkere Besuch fand erst einige Stunden später statt, ist das Gutachten in dieser Hinsicht wertlos. Wie wird die Verwaltung auf dieses Lärmgutachten reagieren? Wird sie ihrerseits ein Lärmgutachten beauftragen, damit dieses gerichtsfest ist?
5a) Laut einem Schreiben der Fa. InfraServ vom 08.10.15 an die Mainzer Winzer heißt es: „Die Beurteilung der Geräuschimmissionen wurde nach TA Lärm für Kern-, Dorf- und Mischgebiet, gemäß Auskunft des Bauamtes der Stadt Mainz, entsprechend der vorhandenen Einordnung vorgenommen.“ Wieso kann die Verwaltung eine solche Auskunft geben, wenn das Gebiet im Flächennutzungsplan als Wohngebiet eingestuft ist (siehe Frage 5)?
5b) Wurde in der Bauvoranfrage der Mainzer Winzer die Planung für das Kühlaggregat geräuschgedämpft in den Winzerstand integriert?
6. Mainz und Rheinhessen sind Mitglied im „Great Wine Capitals Global Network“. Wie fügt sich der geplante Weinprobierstand in das Marketingkonzept für dieses Netzwerk ein? Welche Bedeutung kommt ihm im Zusammenspiel mit dem geplanten Weinpavillon auf der Südmole am Zollhafen bzw. den Vinotheken im Gutenberg-Museum und im Proviantmagazin zu? Gibt es bereits Stellungnahmen seitens der Geschäftsstelle „Great Wine Capitals“ zu den Plänen?
Falls ja: Mit welchem Inhalt? Falls nein: Warum nicht?
Ilona Mende-Daum, SPD-Fraktion
Renate Ammann, Sprecherin Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
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