Straße in Mainz

Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum

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Das kürzlich vom rheinland-pfälzischen Landtag verabschiedete Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG) ermöglicht es den Kommunen, mit Satzungen gegen Wohnraummangel vorzugehen und zu verhindern, dass bestehender Wohnraum durch lukrativere Zweckentfremdung oder Leerstand/Verfall dem Wohnungsmarkt entzogen wird. Das Gesetz gibt daher der Stadt Mainz, die besonders von Wohnraummangel und auf hohem Niveau steigenden Mieten betroffen ist, ein taugliches Werkzeug in die Hand, um vorhandenen Wohnraum zu schützen und sicherzustellen, so dass dieser auch als solcher genutzt wird.

Der Stadtrat möge beschließen:
1. Der Stadtrat begrüßt das „Landesgesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (ZwEWG)“. Für eine attraktive Stadt wie Mainz, deren Bevölkerungszahl seit Jahren deutlich wächst, ist es besonders wichtig, brachliegende oder missbräuchlich genutzte Wohnraumpotenziale zu identifizieren und zu heben.
2. Die Verwaltung wird daher beauftragt, eine Satzung zur Umsetzung des Gesetzes zu entwerfen und den Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Ferner wird die Verwaltung gebeten zu ermitteln, welche weiteren personellen Voraussetzungen zu schaffen sind, um gesetzliche Regelungen zum Schutz von Wohnraum und der Mieterschaft (insbesondere Zweckentfremdung, Mietpreisbremse, ggf. Milieuschutzsatzungen) wirkungsvoll umzusetzen und deren Einhaltung überprüfen zu können.

Dieser Antrag wurde von der SPD formuliert. Grüne, FDP und Linkspartei wurden als Mitantragsteller aufgenommen.

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