Antrag
Der Antrag 1018/2020 „Werbeanlagen der DSM: sitten- und vertragswidrige Werbung im öffentlichen Raum“ (SPD) wurde am 17. Juni 2020 einstimmig im Ortsbeirat Altstadt beschlossen. Darin heißt es: „Zum wiederholten Male findet sich auf Straßen und Plätzen der Altstadt menschenverachtende, sexistische oder jugendgefährdende Plakatwerbung. Verantwortlich ist erneut die Deutsche Städte Medien GmbH (DSM). Die DSM hat mit der Stadt Mainz einen Monopolvertrag abgeschlossen, der ihr von 2011 bis 2025 das ausschließliche Recht zur Errichtung und Nutzung kommerzieller Werbeanlagen im öffentlichen Raum gibt.“ Mit Datum vom 17. August 2020 wurde dem Ortsbeirat ein Sachstandsbericht der Verwaltung durch Wirtschaftsdezernentin Matz vorgelegt.
Der Ortsbeirat Altstadt stellt fest:
Der Sachstandsbericht ist aus Sicht des Ortsbeirats Altstadt eine Enttäuschung. Nach dem Besuch der Wirtschaftsdezernentin im Ortsbeirat, nach ihrer öffentlichen Kritik an der diskriminierenden Werbung und nach der Veröffentlichung des Vertrages mit DSM war zu hoffen, dass die Verwaltung künftig die Interessen der Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Unternehmen stärker schützen würde. Der Sachstandsbericht stellt nun jedoch einen Rückschritt dar:
Zu 1.) Wir hätten uns eine klare offizielle Haltung der Verwaltung zu den genannten Vorfällen gewünscht. „Die Verwaltung nimmt die Ausführung zur Kenntnis.“ ist keine Haltung.
Zu 2.) Wir haben gefordert, dass DSM ein Kontrollsystem etabliert und schriftlich vorlegt. Stattdessen legt die Verwaltung in ihrem Bericht Ausreden und Verharmlosungen seitens DSM unkommentiert vor. Es entsteht dadurch der Eindruck, als ob sich die Verwaltung die Darstellung des Werbeunternehmens zueigen machte. Wir betonten: Es handelt sich keineswegs um „subjektive Empfindungen“, sondern um eindeutige Diskriminerung und Vertragsverstöße.
Zu 3.) Die Verwaltung wurde aufgefordert, DSM eine konkrete Vertragsergänzung vorzulegen, die Sanktionen bei Vertragsverstößen regelt. Für den Fall der Weigerung sollte die Verwaltung eine außerordentliche Kündigung des Vertrags prüfen. Wir kritisieren, dass die Verwaltung beides versäumt hat und sich stattdessen auf vage Spekulationen („wovon jedoch nicht auszugehen ist“) beschränkt.
Zu 4.) Die Verwaltung erweckt erneut den Eindruck, als müsse die Stadt Mainz die Anzahl der Werbeanlagen im öffentlichen Raum erhöhen, wenn DSM dies fordere. (Lediglich das Baurecht könne dem im Einzelfall entgegenstehen.) Jedoch findet sich von dieser Behauptung nichts im Vertrag mit DSM. Dass die Behauptung falsch ist, ist spätetens seit Veröffentlichung des Vertrags bekannt und wurde auch durch die Wirtschaftsdezernentin beim o. g. Besuch auf Nachfrage bestätigt. Wir kritisieren diese Darstellung als Rückfall in eine überwunden geglaubte Zeit, als der damalige Wirtschaftsdezernent den Vertrag unter Verschluss hielt.
Zu 5.) Auch die Sichtbarkeit der Werbeanlagen muss keineswegs gesteigert werden. Wir fordern weiterhin einen Stopp des Austauschs einfacher gegen auffällige Werbeanlagen.
Zu 6.) Die Aussage der Verwaltung, wonach der Ausbau der Werbeanlagen im Bereich „Bahnhofstraße/Schillerstraße/Münsterplatz […] in den Bürgerversammlungen diskutiert und den politischen Gremien der Stadt Mainz zur Entscheidung vorgelegt“ wurden, ist falsch.
Der Ortsbeirat Altstadt fordert weiterhin:
- Die Anzahl und Sichtbarkeit der Werbeanlagen in der Altstadt soll nicht erhöht werden. Der Ausbau ist zu stoppen – aktuell in der Schillerstraße.
- DSM hat ein Kontrollsystem zu etablieren und vorzulegen, das künftige Vertragsverstöße verhindert.
- Vertragsstrafen sind im Vertrag zu ergänzen. Ansonsten ist die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung zu prüfen.
Wir bitten die Verwaltung, einen korrigierten Sachstandsbericht vorzulegen, der auf das eingeht, was tatsächlich im Antrag 1018/2020 vom 17. Juni sowie in dem vorliegenden Antrag formuliert ist.
Antrag gemeinsam mit den Grünen eingereicht
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