Der rechtswidrige Verkehr in den Fußgängerzonen der Altstadt hat in den letzten Jahren stetig zugenommen: Lieferverkehr benutzt sie auch außerhalb der Lieferzeiten (tags und nachts). PKW kürzen den Weg ab. Rad- und E-Scooter-Fahrer(innen) befahren sie in gesperrten Bereichen, zu gesperrten Zeiten oder mit mehr als Schrittgeschwindigkeit.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Wie viele Verwarnungen/Bußgeldbescheide wurden im Jahr 2019 aufgrund regelwidrigen Verkehrsverhaltens in den Fußgängerzonen der Altstadt verhängt? Wie viele davon gegen Rad-, E-Scooter, PKW und LKW-Fahrer(innen)? Wir bitten, dies nach Sachverhalten grob aufzuschlüsseln.
2. Sind im Jahr 2019 mehr Maßnahmen seitens der Verwaltung ergriffen worden als in Vorjahren? Wenn ja: mit welchen Schwerpunkten? Wenn nein: warum nicht?
3. Wird die Verwaltung die Kontrollen im Jahr 2020 verstärken? (Wenn ja: mit welchen Schwerpunkten?) Welche zusätzlichen Maßnahmen wird die Verwaltung im Jahr 2020 ergreifen, um die oben genannten Sachverhalte abzustellen?
4. Wie gestaltete sich 2019 die Zusammenarbeit mit der Polizei? Wird sie 2020 intensiviert?
5. Wie definiert die Verwaltung Schrittgeschwindigkeit?
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