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Trinkwasserbrunnen für die Mainzer Altstadt

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Antrag zur Ortsbeiratssitzung am 16. November 2022

Der Ortsbeirat Altstadt möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird aufgefordert, bis zum Beginn der wärmeren Jahreszeit, also im Frühjahr 2023, an mindestens fünf öffentlichen, allgemein zu allen Uhrzeiten zugänglichen Orten in der Altstadt, Leitungswasser zur Nutzung als Trinkwasser bereit zu stellen.
  2. Hierfür sind insbesondere die Standorte zu prüfen, die der Stadtrat in einem Beschluss „Weitere Trinkwasserspender in Mainz“ vom 28. Au­gust 2019 (Antrag 1066/2019 SPD) empfohlen hat: Münster­platz, Neubrunnenplatz, Schillerplatz, Leichhof, Fischtorplatz, Hopfengarten.
  3. Ferner ist die Reaktivierung bestehender Brunnen als Trinkwasserbrunnen zu prüfen, z. B. der Brun­nen Bischofsplatz/Johannisstraße.

Begründung:

Nach Auskunft von Dezernentin Janina Steinkrüger bei einem Termin mit dem Netzwerk Senioren in der Mainzer Altstadt am 20. Oktober 2022 laufen mit dem Gesundheitsamt Gespräche. Auch mit Blick auf die geplante Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes durch die Bundesregierung antwortet die Dezernentin auf eine ÖDP-Stadtratsanfrage, dass „die Verwaltung plant, zukünftig an geeigneten Standorten Trinkbrunnen zu errichten“.

Unserer Auffassung nach muss die Verwaltung nun jedoch ihre Planungen konkretisieren. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf für eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes antwortet auf eine EU-Richtlinie, die bis zum 12. Januar 2023 in deutsches Recht umzusetzen ist.  Auch wenn die Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes noch keine unmittelbare Pflicht für Länder und Kommu­nen nach sich zieht, erinnern wir mit diesem Antrag erneut an den Ortsbeiratsantrag der SPD vom 3. April 2019 („Summer in the City“ – mehr Trinkwasser­spender für die Altstadt) sowie an den o. g. Stadtratsantrag, die beide einstimmig beschlossen wurden.

Darüber hinaus unterstützen wir mit unserem Anliegen die von der Bundesregierung mit dem ge­änderten Gesetz angeführten Nachhaltigkeitsaspekte. „Die Regelungen dienen dazu, die Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigem Trinkwasser sicherzustellen“ und tragen dadurch zur Erreichung des Nachhaltigkeitsziels „Zugang zu sauberem und bezahlbarem Trinkwasser für alle“ bei. „Verbesse­rung der Wasserqualität“ und eine „schadstofffreie Umwelt“ sind weitere Nachhaltigkeitsziele, die mit der Gesetzesänderung angestrebt werden.

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