Antrag im Ortsbeirat am 10. März 2021
Am 27. September 2017 hat der Stadtrat einstimmig den „Masterplan 100 % Klimaschutz für die Landeshauptstadt Mainz“ beschlossen. Als „kurzfristige Maßnahme“ sind „vor 2020“ die Einführung einer „Solarsatzung für das Stadtgebiet Mainz“ und die Aktualisierung der Dachbegrünungssatzung geplant. Beide Vorhaben wurden jedoch noch nicht umgesetzt.
Gemäß dem Projekt „KLIMPRAX – Klimawandel in der Praxis: Stadtklima Wiesbaden und Mainz“ wird die Mainzer Innenstadt in besonderer Weise vom Klimawandel betroffen sein. Für die Bevölkerung der Altstadt und der Neustadt sind daher die geplanten Maßnahmen von besonderer Bedeutung.
Beschluss:
- Mainz braucht endlich eine Solarsatzung. Wir bitten das Dezernat für Umwelt, Grün, Energie und Verkehr, den Gremien nun einen Satzungsentwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Und auch eine Novellierung der „Dachbegrünungssatzung für die Innenstadt und Neustadt von Mainz“ vom 23. Juni 1993 ist in ihrem räumlichen und sachlichen Geltungsbereich so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Die in § 3 aufgeführten Maßnahmen zur Begrünung baulicher Anlagen sowie zur Nutzung der Sonnenenergie sind mit der Novellierung den neuen Herausforderungen des Klimawandels anzupassen.
- Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, mit einem entsprechenden Programm für Bestandsgebäude aktiv für mehr Grün bei Immobilieneigentümern zu werben: Den privaten Hausbesitzern sollte die Begrünung ihrer Dächer und Fassaden oder die Einrichtung von Solardächern erleichtert werden. Dafür gibt es bundesweit viele Beispiele: So kann z. B. eine kostenlose Bauberatung, die Vermittlung von Zuschüssen oder eine Ermäßigung der Abwassergebühren angeboten werden. Manche Kommunen bieten auch direkte finanzielle Zuschüsse. Wir bitten die Verwaltung um Prüfung und Berichterstattung, welche dieser Maßnahmen auch in Mainz haushaltsrechtlich möglich und aus Sicht der Verwaltung sinnvoll sind.
- Grün auf grauem Beton, die 1981 von dem Umweltkünstler Dieter Magnus gestaltete „Grüne Brücke“ über der Rheinstraße bietet sogar Bienen und Fledermäusen Lebensraum. Wichtige neue Projekte für eine Dachbegrünung könnten z. B. Römerpassage, Galeria Kaufhof, Listmann-Müller, Hilton Rheinstraße oder Volkshochschule sowie die Auffrischung und Verbesserung bestehender Anlagen sein. Für eine Fassadenbegrünung wären z. B. das Parkhaus Am Kronberger Hof, das Galeria-Kaufhof-Parkhaus und die Fassade des Klarissen-Kapuzinerinnen-Klosters zur Emmeransstraße eine gute Möglichkeit. Dass das nicht immer ein Wunderwerk der Technik sein muss, zeigt die schöne, natürliche Begrünung des Karstadt-Parkhauses. Die Begrünung (Dächer und Fassaden) müssen für die im Verfahren befindlichen Bebauungspläne der Altstadt und Neustadt vorgeschrieben werden. Wir bitten die Verwaltung, auf die Eigentümer der hier genannten Immobilien zuzugehen, sie entsprechend zu beraten und den Ortsbeirat über die Ergebnisse zu informieren.
Begründung:
Die Grünsatzung und die Dachbegrünungssatzungen der Stadt Mainz stammen aus den Jahren 1983 und 1993. Seit dieser Zeit haben sich die Folgen des Klimawandels in den Städten verstärkt. Extreme Wetterereignisse nehmen zu. Die Anzahl der heißen Tage mit Temperaturen von mehr als 30 Grad steigen, so in den Jahren 2003, 2018 und 2019. Tropische Nächte mit Temperaturen von über 20 Grad werden häufiger, und immer mehr Dürreperioden – besonders hier im Südwesten Deutschlands – bereiten den Parks, den grünen Lungen der Städte, Probleme.
Die Extremwetterlagen werden weiter zunehmen und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger, besonders der Säuglinge, Kleinkinder, Älteren und Pflegebedürftigen gefährden. Dazu kommt die hohe Feinstaubbelastung in den Innenstädten, die zu Infarkten und Schlaganfällen, aber auch zu Herzkreislauf- und Atemwegserkrankungen führen. Hier bestehen besonders für Kinder und Asthmatiker erhöhte Risiken.
Neben der Reduzierung des Individualverkehrs und vermehrter Begrünung von innerstädtischen Straßen und Plätzen ist die Begrünung von Dächern und Fassaden eine vergleichsweise preisgünstige Methode, der Überhitzung der Innenstädte zu begegnen. Dach- und Fassadenbegrünung wirkt als Klimaanlage. Sie kühlt im Sommer und schützt im Winter vor Kälte. Außerdem schützt sie vor Witterungseinflüssen, so vor kurzfristigen Überschwemmungen durch Aufnahme von Niederschlagswasser. Sie bindet Feinstaub und erhöht die Lebensdauer von Dächern.
Zu diesen Vorteilen der Dach- und Fassadenbegrünung kommt die Reduzierung von CO2, die Produktion von Sauerstoff und die Steigerung der Verdunstungskälte. Zudem sind begrünte Dächer und Fassaden ein Anziehungspunkt für viele Insektenarten. Sie fördern damit die Biodiversität.
Als Alternative zur Dachbegrünung hat auch die Nutzung von Solardächern einen positiven Einfluss auf unser Klima, weil es zu einer signifikanten Reduzierung von CO2-Emissionen beiträgt. Ein gutes Beispiel ist das Dach des Justizministeriums, wo durch Photovoltaik jährlich 20 Tonnen CO2 eingespart werden. Es ist daher so wichtig, dass auch Mainz – wie lange geplant – eine Solarsatzung erhält.
Mit Dank an Barbara Laufs und Hans-Georg Frischkorn