Im Zuge der Erneuerung des Bodenbelags in der Emmeransstraße wurden zwischen dem Parkhaus am Kronberger Hof (REWE-Markt) und dem gegenüberliegenden Bereich vor dem Kardinal-Volk-Platz zwei Fußgängerüberwege eingerichtet. Das begrüßen wir sehr. Gekennzeichnet sind sie durch weiße, geriffelte Bordsteine, die jedoch von Autofahrern häufig übersehen werden.
Laut StVO ist „ein Fußgängerüberweg neben einem Hinweisschild durch breite Linien auf der Fahrbahn gekennzeichnet, die ebenfalls als Verkehrszeichen dienen“.
Sind die betreffenden Überwege als Vorzugswege für Fußgänger laut StVO vorgesehen? In diesem Falle sollten zur Sicherheit der Fußgänger weiße Streifen auf der Fahrbahn angebracht werden, um vor allem älteren und gehbehinderten Passanten die nötige Sicherheit eines Zebrastreifens zu geben.