Gemeinsamer Antrag von Grünen, SPD, CDU, ÖDP und Linkspartei
Im Antrag 1013/2020 hat der Ortsbeirat Altstadt bereits einstimmig beschlossen, zukünftig (zunächst befristet bis Ende 2020) parallel auch virtuell zu tagen falls es die Situation erfordert.
Nach den aktuellen Entwicklungen (7-Tageinzidenz: 95,6/100.000 Einwohner, 24.10.2020, 10:20 Uhr) zeichnet sich ab, dass es zu einem starken Anstieg der Fälle kommen wird und somit deutliche Maßnahmen seitens der Politik und Verwaltung erforderlich werden. So könnten bei der aktuellen Inzidenz beispielsweise Personenbegrenzungen auf eine Person je 20 qm angeordnet werden oder eine Maskenpflicht auch bei Veranstaltungen mit festem Sitzplatz auferlegt werden. Selbst wenn diese Maßnahmen nicht auf politische Gremien zutreffen sollten, so ist im Sinne der allgemeinen Gesundheitsvorsorge und zur Pandemiebekämpfung ein entsprechendes Vorgehen zumindest angeraten.
In Krisen dieses Ausmaßes reißt die Verwaltung das Heft des Handelns an sich. Das Krisenmanagement rückt in den Fokus und drängt die ehrenamtliche Kommunalpolitik eher in den Hintergrund. Die politische Legitimierung und Kontrolle von Entscheidungen der städtischen Verwaltung wird somit ausgehöhlt. Gerade in Krisenzeiten ist jedoch eine bürgernahe, transparente und demokratische Politik von besonderer Bedeutung.
Der Ortsbeirat beschließt daher erneut:
Wir stellen fest: Die Stadt hat eine besondere Fürsorgepflicht für die gewählten Gremienvertreter*innen. Als gutes Vorbild für die Bevölkerung, zur Bekämpfung der Pandemie, zur dauerhaften Aufrechterhaltung der politischen Handlungsfähigkeit und zum Schutz der Ortsbeiratsmitglieder und beratenden Mitglieder tagt der OBR Altstadt wie folgt:
So lange Ortsbeiratssitzungen während der Pandemie noch als Präsenzsitzungen stattfinden dürfen, sollen sie zusätzlich per Video übertragen werden, so dass jedes Ortsbeiratsmitglied auch online teilnehmen, beraten und abstimmen kann. So lange Ortsbeiratssitzungen nicht als Präsenzsitzungen stattfinden dürfen, sollen sie nicht erneut ausfallen, sondern vollständig als Videokonferenz abgehalten werden.
Die Stadtverwaltung möge hierzu die notwendigen, datenschutzkonformen technischen Lösungen bereitstellen. Zur Wahrung der Barrierefreiheit und Öffentlichkeit möge die Stadt darüber hinaus prüfen wie Räumlichkeiten für alle Interessierten ohne ausreichende Möglichkeiten oder Fähigkeiten sich mit privaten Mitteln in die Sitzung einzuwählen zur Verfügung zu stellen sind.
Dieser Antrag gilt als Vorratsbeschluss im Sinne des § 35 Abs. 3 GemO zu virtuellen Sitzungen und gilt für die Dauer des entsprechenden Paragrafen (aktuell 31.03.2021, bei Verlängerung der Änderung in der GemO entsprechend länger).
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