Mainz hat eine sehr liberale Regelung in Bezug auf Straßenmusik. Jeder darf ohne vorherige Genehmigung in zwei Spielzonen, die sich in der Altstadt befinden, zu gewissen Spielzeiten jeweils eine halbe Stunde Musik aufführen und muss dann mindestens 100 Meter weiterziehen, um dort wiederum für eine halbe Stunde spielen zu dürfen.
Diese Regelung aus dem Jahr 1993 (zuletzt überarbeitet 2004) ist nicht nur bürgerfreundlich, sondern entlastet die Verwaltung. Sie hat jahrelang sehr gut funktioniert. Leider wurde diese Liberalität in den letzten Jahren von vielen kommerziellen Straßenmusikern zunehmend missbraucht.
Bewohner(innen) und Gewerbetreibende haben viele Beschwerden an die SPD herangetragen. Die Kritik betrifft nicht alle Musiker(innen), aber leider immer mehr:
‒ Viele spielen außerhalb de erlaubten Zeiten und/oder über ziehen die 30 Minuten maßlos.
‒ An besonders lukrativen Orten wird ständig musiziert.
‒ Die Qualität der dargebotenen Musik hat zum Teil ein sehr niedriges Niveau (Tonleiter üben).
‒ Dieselben Musiker(innen) spielen oft Jahre lang die selben Musikstücke.
‒ Es werden keine ganzen Stücke gespielt, sondern nur noch Fragmente oder Loops.
‒ Es werden technische Hilfsmittel verwendet, so dass die eigene künstlerische Leistung kaum
noch erkennbar ist.
Wir sind der Auffassung, dass gute Straßenmusik zum Zentrum einer Stadt gehört. Diese darf aber nicht zu einer Dauerbelästigung für die Bürgerinnen und Bürger werden. Das ist auch im Interesse der Musiker(innen), die Musik von Qualität darbieten und sich an die Regeln halten.
Der Ortsbeirat Altstadt spricht sich daher dafür aus:
Die geltende Allgemeinverfügung Straßenmusik ist so zu überarbeiten, dass Straßenmusik auf hohem Niveau gewährleistet wird und zugleich die Belastung der Bewohner(innen) und Gewerbetreibenden reduziert wird.
1. Um die Qualität zu gewährleisten, müssen sich die Musiker(innen) registrieren, indem sie vor einer Kommission vorspielen (Beispiel München, seit zehn Jahren bewährt). Sollte die Verwaltung den hierfür notwendigen Personalaufwand für zu hoch einschätzen, wäre z. B. denkbar, eine ehrenamtliche Kommission durch den Ortsbeirat Altstadt einzusetzen.
2. Es wird ein Onlinebuchungssystem geschaffen, welches an registrierte Musiker Spielplätze und Spielzeiten vergibt (Beispiel Dresden, Satzung vom 22. Juni 2017).
3. Für nicht kommerzielle Musikdarbietungen können Ausnahmen von der Registrierungspflicht de- finiert werden, z. B. wenn keine Einnahmen erzielt werden sollen oder die Einnahmen für einen guten Zweck gesammelt werden (z. B. Kinder musizieren im Advent für eine Spendenaktion).
Hierdurch sollen Kontrollen durch das Ordnungsamt erleichtert werden. Diese sollen künftig verstärkt werden.
Jürgen Hoffmann, Sprecher SPD-Fraktion
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