Seit zehn Jahren setzt sich die SPD für eine Sperrung der „Rheinschiene“ für den durchfahrenden Schwerlastverkehr ein: durch Anträge im Stadtrat (0774/2009) und im Ortsbeirat Altstadt (0622/2017) sowie durch zahlreiche Anfragen. Wenn LKW massenhaft Wohngebiete durchfahren, produzieren sie hier unnötig Schadstoffe (wie Stickoxide und Feinstaub) und Lärm. Dies ist für die betroffenen Menschen unzumutbar.
Die SPD begrüßt daher sehr, dass endlich in diesem Jahr ein LKW-Durchfahrverbot auf der Rheinstraße und Rheinallee verfügt wurde. Wir hatten uns allerdings für eine längere Verbotszone ausgesprochen: auf der gesamten „Rheinschiene“ entlang der Wormser Straße, Weisenauer Straße, Rheinstraße und der Rheinallee bis Containerhafen (und nicht nur Rheinstraße/Rheinallee zwischen Holzhofstraße und Zwerchallee), um die Wohngebiete großräumiger zu schützen und ungewollte Umgehungen zu vermeiden.
Nun konnten mehrere Monate lang Erfahrungen gesammelt werden.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Wann genau wurde das LKW-Durchfahrverbot auf der Rheinstraße/Rheinallee beschildert? Wie wird seitdem das Verbot kontrolliert? Wie viele Kontrollen wurden durchgeführt? Wie viele Verstöße gegen das LKW-Durchfahrverbot wurden registriert?
2. Was ist der Grund, warum das Verbot erst ab der Holzhofstraße beginnt? Ist kontrolliert worden, ob seitdem vermehrt LKW über die Holzhofstraße und Windmühlenstraße ausweichen? Erwartet die Verwaltung Ausweichverkehr über die Große Langgasse, sobald diese wieder in beiden Richtungen befahrbar sein wird?
3. Wie ist „Durchfahrtsverkehr“ im speziellen Fall genau definiert? Wann ist ein LKW, der die Rheinstraße/Rheinallee passiert, dem Durchfahrtsverkehr zuzuordnen und wann nicht?
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