Der Lieferverkehr nutzt die Fußgängerzonen zunehmend zu jeder Tages- und Nachtzeit. Verschiedene Sachverhalte sind uns genannt worden. Davon möchten wir zwei (exemplarisch) vortragen:
a) Die Firma Akan beliefert über den Tag mehrere Geschäfte in Mainz, z.B. auch in der Augustinerstraße. Es wurde bereits mehrfach angezeigt, dass sie sich nicht an die festgelegten Lieferzeiten hält. Wir möchten gerne von der Verwaltung wissen:
1. Ob und wie viele Beschwerden/Anzeigen sind gegen die Firma Akan eingegangen?
2. Welche Maßnahmen wurden daraufhin bisher ergriffen?
3. Wenn Bußgelder verhängt wurden, woran es liegt, dass es keine Änderung im Verhalten der Firma Akan gibt.
b) Die Firma ‚MyDöner’ betreibt in der Augustinerstraße einen „Dönerladen“/Schnellrestaurant. Durch eine Internetrecherche konnten wir die Beschwerden der Bürger bestätigen, dass sie dort auch einen Lieferservice betreibt. Das führt zu Konflikten, denn um Essen auszuliefern, befährt sie zu allen Zeiten die Augustinerstraße.
4. Ist dieser Sachstand der Verwaltung bekannt?
5. Umfasst die Genehmigung der Verwaltung zum Betrieb des Restaurants auch die Erlaubnis, in der Augustinerstraße einen Lieferservice zu betreiben?
6. Wenn ja, war der Verwaltung bekannt, dass das – bei den Verkehrseinschränkungen in einer Fußgängerzone – zu Konflikten führen muss? .
7. Wenn nein, was wurde bisher unternommen, um die Konflikte zukünftig zu vermeiden?
Es wurde uns berichtet, dass ein Taxifahrer eine Krankenfahrt (Hochschwangere) in die Augustinerstraße nicht ausgeführt hat, da es sich um eine Fahrt außerhalb der zugelassenen Zeiten handelte. Die Taxifahrer kennen – im Gegensatz zu den Fahrern der Lieferservices – also die Zeiten und halten sich daran.
8. Ist die Auslegung der Zeitvorschriften für die Taxis auch für diesen Fall verbindlich?
9. Wenn ja, bitten wir die Verwaltung mit den Taxiunternehmen der Stadt diesen Sachverhalt zu erörtern und – da es sich tatsächlich um eine sehr seltene Ausnahmen handelt – im Interesse der Bürger/innen zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen.
Kürzlich war in „Der Mainzer“ zu lesen, dass die Städtische Verkehrsüberwachung nicht für den fließenden Verkehr in den Fußgängerzonen zuständig sei. Sie beantworten die Anfrage Nr. 0928/2016 des Ortsbeirates, dass die kommunale Verkehrsüberwachung ausschließlich für die Überwachung des Verkehrs in den Fußgängerzonen zuständig ist und die Polizei nur hilfsweise eingreift. Sofern sich der Sachverhalt nicht geändert hat, bitten wir die Verwaltung um Auskunft, wer – nach welchem Gesetz – für die Kontrolle des Lieferverkehrs in den Fußgängerzonen zuständig ist und die Einhaltung von Geschwindigkeit und Lieferzeiten überwacht.
Jürgen Hoffmann
Sprecher der SPD-Fraktion
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