Lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAP)

Veröffentlicht in: Aktuelles | 0

Die Herausforderungen für den Einzelhandel in den Innenstädten sind groß, der online-Handel ist eine starke Konkurrenz und Randlagen laufen Gefahr, abzufallen. Bereits seit vielen Jahrzehnten engagieren sich Einzelhändler/innen und andere Geschäftsleute, um ihre Standorte attraktiver zu machen. Sie haben sich bereits in bestimmten Bereichen zusammengeschlossen, um im gemeinsamen wirtschaftlichen Interesse zu handeln.. Der Mainzer Stadtrat hat schon vor Jahren die Möglichkeit der Einrichtung sogenannter Business Improvement Districts (BIDs) gefordert.
Am 18. August 2015 hat der rheinland-pfälzische Landtag ein dazugehöriges Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAPG) beschlossen, woraufhin der gemeinsame Antrag der Ampelkoalition zu LEAPs in Mainz am 30. September 2015 vom Stadtrat verabschiedet wurde.
In den letzten zweieinhalb Jahren haben sich mehrere Initiativen zur Gründung eines LEAP gebildet. Auch in der Mainzer Altstadt gibt es viele, die mit einem LEAP große Hoffnungen verbinden: Immobilienbesitzer(innen) und v.a. Einzelhandel und Gastronomie. Die Initiative „Mainzer Mitte" (Neubrunnenplatz / Lotharstraße / Römerpassage) ist Vorreiterin, aber auch die Quartiere Augustinerstraße/Kirschgarten, Brand sowie Stadthausstraße wären Kandidatinnen für ein LEAP.
Allerdings konnte in ganz Rheinland-Pfalz noch kein einziges LEAP gegründet werden. Zur Finanzierung eines LEAP sollen Abgaben durch die Kommune bei den Immobilieneigentümern erhoben werden. Problem: Das rheinland-pfälzische LEAP-Gesetz sieht zwingend eine Befreiung von der Abgabenpflicht vor, „wenn das Grundstück zu Wohnzwecken genutzt wird." Jedoch werden fast alle innerstädtischen Gebäude auch zu Wohnzwecken genutzt. Nach Auffassung der Kommunen ist es kaum möglich, ohne erheblichen Aufwand und rechtssicher die Abgabe zu erheben, wenn die Wohnbereiche innerhalb eines Gebäudes herauszurechnen sind.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
1. Sieht die Verwaltung ebenfalls Nachsteuerungsbedarf bei der Landesgesetzgebung?
2. Inwieweit und mit welchen Ergebnissen steht die Verwaltung bezüglich dessen in Kontakt mit der dafür zuständigen Stelle auf Landesebene in Rheinland-Pfalz?
3. Welche weiteren Schritte plant die Verwaltung mit dem Ziel, dass LEAP in Mainz gegründet werden kann?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert