Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat Altstadt kritisiert, dass die beiden betroffenen Ortsbeiräte zu den geplanten verkehrspolitischen Maßnahmen an der Rheinstraße, Peter-Altmeier-Allee und Rheinallee weder informiert noch angehört wurden. Es handelt sich um Fahrverbote, Tempolimits sowie Streckenänderungen, die eindeutig lokal begrenzt sind (Neustadt und vor allem Altstadt) und die die Bevölkerung der beiden Stadtteile vor Gesundheitsgefahren wirksam schützen soll. Damit wurden insbesondere die Rechte des Ortsbeirats Altstadt sowie der Betroffenen, die der Ortsbeirat vertritt, verletzt.
Der Ortsbeirat ist zu den geplanten verkehrspolitischen Maßnahmen und Ausnahmeregelungen so schnell wie möglich zu hören. Er bittet daher die Verwaltung, bevorzugt die Umwelt- und Verkehrsdezernentin, zur kommenden Sitzung am 13. Mai 2020 zur Berichterstattung und Anhörung zu kommen.
Begründung:
Im Kommunalbrevier 2019, das vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz herausgegeben wird, steht im Abschnitt „Die Aufgaben des Ortsbeirates und des Ortsvorstehers“ unmissverständlich:
"In allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk berühren, steht dem Ortsbeirat eine Anhörungsrecht vor der Beschlussfassung des Gemeinderats zu. Für den Gemeiderat bedeutet § 75 Abs. 2 Satz 1 GemO eine Anhörungspflicht und eine zwingende Verfahrensvorschrift, deren Verletzung zur Rechtswidrigkeit des betreffenden Gemeinderatsbeschlusses führt."
Die geplanten verkehrspolitischen Maßnahmen zur künftigen Fortschreibung des städtischen Luftreinhalteplans, die dem Stadtrat am 12. Februar 2020 zur Kenntnisnahme vorgelegt wurden, betreffen wesentlich die Belange der Altstadt-Bevölkerung. (Auch eine Kenntnisnahme ist ein Beschluss.) Der Ortsbeirat Altstadt wurde dennoch dazu nicht gehört.
In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Grün und Energie und des Verkehrsausschusses am 6. Februar 2020 hat die Verwaltung über die geplanten verkehrspolitischen Maßnahmen informiert. Eine Einladung zu dieser Sitzung an die Mitglieder des Ortsbeirates war nicht erfolgt. Die Umwelt- und Verkehrsdezernentin bewertete in einer Mail die Nachfrage des Ortsvorstehers auf eine Anhörung der Mitglieder des Ortsbeirates als „weite Auslegung der existierenden Formalien“.
In seiner Sitzung am 12. Februar 2020 hat der Stadtrat die "Beschlussvorlage: Luftreinhalteplan Fortschreibung Mainz 2016 – 2020, Anpassung Stickstoffdioxid mit Rheinachse" zur Kenntnis genommen. Darin sind als Luftreinhaltemaßnahmen unter anderem ein Tempolimit 30 für die Rheinachse sowie ein streckenbezogenes Fahrverbot für Diesel-Kfz Euro 5 und älter sowie für Benzin-Kfz Euro 1 und 2 festgelegt. Das Fahrverbot bezieht sich ausschließlich auf die Strecke Rheinstraße (ab Einmündung Holzhofstraße), Peter-Altmeier-Allee und Rheinallee (bis zur Einmündung Kaiser-Karl-Ring).
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