Beteiligung des Ortsbeirates bei verkehrspolitischen Maßnahmen

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Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Ortsbeirat Altstadt kritisiert, dass die beiden betroffenen Ortsbeiräte zu den geplanten verkehrs­politischen Maßnahmen an der Rheinstraße, Peter-Altmeier-Allee und Rheinallee weder informiert noch angehört wurden. Es handelt sich um Fahr­verbote, Tempolimits sowie Streckenänderungen, die eindeutig lokal begrenzt sind (Neustadt und vor allem Altstadt) und die die Bevölkerung der beiden Stadtteile vor Gesundheits­gefahren wirksam schützen soll. Damit wurden insbesondere die Rechte des Ortsbeirats Alt­stadt sowie der Betroffenen, die der Ortsbeirat vertritt, verletzt.
Der Ortsbeirat ist zu den geplanten verkehrspolitischen Maßnahmen und Ausnahme­regelungen so schnell wie möglich zu hören. Er bittet daher die Verwaltung, bevorzugt die Umwelt- und Verkehrs­dezernentin, zur kommenden Sitzung am 13. Mai 2020 zur Berichterstattung und Anhörung zu kom­men.

Begründung:
Im Kommunalbrevier 2019, das vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz herausgegeben wird, steht im Abschnitt „Die Aufgaben des Ortsbeirates und des Ortsvorstehers“ unmissverständlich:
"In allen wichtigen Fragen, die den Ortsbezirk berühren, steht dem Ortsbeirat eine Anhörungsrecht vor der Beschlussfassung des Gemeinderats zu. Für den Gemeiderat bedeutet § 75 Abs. 2 Satz 1 GemO eine Anhörungspflicht und eine zwingende Verfahrensvorschrift, deren Verletzung zur Rechts­widrigkeit des betreffenden Gemeinderatsbeschlusses führt."
Die geplanten verkehrspolitischen Maßnahmen zur künftigen Fortschreibung des städtischen Luft­reinhalte­plans, die dem Stadtrat am 12. Februar 2020 zur Kenntnisnahme vorgelegt wurden, be­tref­fen wesentlich die Belange der Altstadt-Bevölkerung. (Auch eine Kenntnisnahme ist ein Beschluss.) Der Ortsbeirat Altstadt wurde dennoch dazu nicht gehört.
In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Grün und Energie und des Verkehrs­ausschusses am 6. Februar 2020 hat die Verwaltung über die geplanten verkehrspolitischen Maß­nahmen informiert. Eine Einladung zu dieser Sitzung an die Mitglieder des Ortsbeirates war nicht erfolgt. Die Umwelt- und Verkehrsdezernentin bewertete in einer Mail die Nachfrage des Orts­vorstehers auf eine Anhörung der Mitglieder des Ortsbeirates als „weite Auslegung der existierenden Formalien“.
In seiner Sitzung am 12. Februar 2020 hat der Stadtrat die "Beschlussvorlage: Luftreinhalteplan Fort­schreibung Mainz 2016 – 2020, Anpassung Stickstoffdioxid mit Rheinachse" zur Kenntnis genommen. Darin sind als Luftreinhaltemaßnahmen unter anderem ein Tempolimit 30 für die Rheinachse sowie ein streckenbezogenes Fahrverbot für Diesel-Kfz Euro 5 und älter sowie für Benzin-Kfz Euro 1 und 2 festgelegt. Das Fahrverbot bezieht sich ausschließlich auf die Strecke Rheinstraße (ab Einmündung Holzhofstraße), Peter-Altmeier-Allee und Rheinallee (bis zur Einmündung Kaiser-Karl-Ring).

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