Aufstellung eines Bebauungsplans für das Rheinufer

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Der Ortsbeirat bittet Stadtrat und Verwaltung, einen Bebauungsplan für das Rheinufer gemäß Bau- gesetzbuch aufzustellen. Er soll das Rheinufer vom Kaisertor bis zur Templerstraße und von der Ufer- linie im Osten bis zu den Gebäudefluchten im Westen umfassen.

Begründung:

Das Rheinufer ist Thema verschiedener Rahmenplanungen gewesen (RheinUferForum, Integriertes Entwicklungskonzept Innenstadt). Es erfüllt – für ganz Mainz und besonders für die Altstadt – wichtige Funktionen wie Naherholung, kleinklimatischer Ausgleich, Promenade, Joggingstrecke, Radverkehrsroute, Spielfläche, Freiluftkunstgalerie, touristisches Kleinod, Festgelände etc. Keine dieser Funktionen ist mit einem Bebauungsplan baurechtlich gesichert. Immer wieder kommen von verschiedenen Seiten Nutzungswünsche, deren Zulässigkeit nicht nach klaren baurechtlichen Vorgaben geprüft werden können.

Damit ist die Gefahr einer „Briefmarkenplanung“, die den Zielen der oben genannten Rahmen- planungen zuwider laufen (RheinUferForum Empfehlungen zur Nutzung Nr. 6, 7, 8 sowie IEK S. 20, 50, 58), gegeben und erzeugen städtebauliche Spannungen. Klar definierte Vorrangflächen werden dazu beitragen, diese Spannungen zu minimieren.

Auch die Zielsetzungen der Denkmalzonen, das Anliegen des Ortsbeirats (Antrag 1134/2015) für mehr Spielmöglichkeiten am Rheinufer und die Belange der „Rheinufergalerie“ sollen vom zukünf- tigen Baurecht berücksichtigt werden. Die internationale Radroute entlang des Rheins wie auch die temporären Nutzungen (z.B. Krempelmarkt, Mainzer Weintage, Johannisfest, Frühjahrsmesse) sollen dargestellt werden. Es sind geeignete Flächen zu definieren.

Jürgen Hoffmann, Sprecher SPD-Fraktion

Renate Ammann, Sprecherin Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN

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