Tourismus ist ein wirtschaftlicher Faktor für die Stadt Mainz. Die Förderung des Tourismus muß aber im Einklang mit den Interessen der Mainzerinnen und Mainzer stehen. Ein kritischer Punkt sind Wohnungsangebote der Internet-Plattform Airbnb, die von Touristen gemietet werden können.
Kritisch ist diese Entwicklung deshalb zu sehen, weil so mancher Missbrauch von Wohnraum entsteht. Denn durch die lukrativ erscheinende kurzfristige Vermietung als Ferienwohnung wird diese Wohnung dem normalen Wohnungsmarkt entzogen. Das betrfft vor allem Wohnungen in der Alt- und in der Neustadt.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Wie hoch ist die Anzahl von Airbnb-Vermietungen in der Altstadt?
2. Sieht die Verwaltung darin ein Problem angesichts der angespannten Wohnungslage?
3. Welche Kriterien hat die Verwaltung entwickelt, um eine eventuelle Zweckentfremdung von Wohnraum festzustellen? Kann die Verwaltung einschätzen, wie hoch der Anteil der Zweckentfremdungungen unter allen Altstädter Airbnb-Angeboten ist?
4. Wie wird die Münchner Regelung beurteilt, nach der Airbnb der Verwaltung Daten wie Namen und Adressen zu den „Gastgebern“ melden muss. So dürfen Wohnungen in München nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts maximal 8 Wochen ohne Genehmigung an Touristen weiter¬vermietet werden. Ansonsten werde gegen das Zweckentfremdungsverbot verstoßen.
5. Wie ermittelt die Mainzer Verwaltung Verstöße gegen das Zweckentfremdungsverbot und wie werden diese Verstöße sanktioniert?
Ilona Mende-Daum, SPD-Fraktion
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