Anfrage zur Ortsbeiratssitzung am 26. Juli 2022
Die wenigsten Altstädterinnen und Altstädter verfügen über einen Garten. Eine sommerliche Party im eigenen Grundstück ist daher für uns nicht möglich. Nach Auffassung der SPD-Fraktion muss es jedoch erlaubt sein, z. B. einen Kindergeburtstag auf einer öffentlichen Grünfläche durchzuführen. Selbstverständlich ist dabei Rücksicht auf die Anwohnerschaft und andere Nutzerinnen und Nutzer zu nehmen sowie die Grünfläche zu schonen.
Gemäß einem Telefonat mit dem Grün- und Umweltamt im April ist es jedoch in keiner öffentlichen Grünfläche (einschließlich Grillplätzen) erlaubt, Tische/Bänke, einen Pavillon, ein Planschbecken oder eine kleine Hüpfburg aufzustellen. Zugleich ist festzustellen, dass z. B. im Volkspark große private Grillfeste stattfinden, jeweils mit mehreren Pavillons auf Hunderten Quadratmetern Wiese, ohne dass dies seitens des Ordnungsamts beanstandet wird. Wir meinen, dass die Politik Rahmenbedingungen festlegen sollte, um auf bestimmten öffentlichen Flächen legal kleine private Feiern wie z. B. Kindergeburtstage zu ermöglichen. Daher möchten wir hiermit die geltenden Regelungen noch einmal schriftlich erfragen.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
- Inwiefern darf auf öffentlichen Grünflächen in Mainz eine private Feier, z. B. ein Kindergeburtstag, durchgeführt werden. Gibt es Unterschiede zwischen der Altstadt und anderen Stadtteilen oder zwischen unterschiedlichen Arten von Grünflächen? Wie ist die Regelung auf Spielplätzen?
- Welche Rechtsgrundlagen (kommunal oder übergeordnet) sind hierfür relevant?
- Wo dürfen Altstädterinnen und Altstädter in überschaubarem Umfang Tische/Bänke, einen Pavillon, ein Planschbecken oder eine kleine Hüpfburg aufstellen?
- Auf welcher öffentlichen Grünfläche (inklusive Spielplatz oder Grillplatz) in der Altstadt oder in näherer Umgebung ist es möglich, einen Strom- oder Wasseranschluss zu nutzen?
- Wann sind Nutzungen wie in den vorigen Punkten beschrieben (sofern erlaubt und möglich) anzumelden? Wann und ggf. in welcher Höhe sind Gebühren hierfür zu entrichten?
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