Straßenmusik kann eine Stadt beleben, freundlicher und bunter gestalten.
Für das Mainzer Stadtgebiet wird Straßenmusik durch eine Allgemeinverfügung vom 30.03.2004 geregelt. Straßenmusik ist demnach in Mainz grundsätzlich, außer in gewissen Gebieten der Altstadt, nicht zulässig. Um sich einen Überblick über die Regelung zu verschaffen, kann auf ein Merkblatt der Stadt Mainz zurückgegriffen werden (https://www.mainz.de/vv/medien/Strassenmusik.pdf).
Die derzeitige Regelung führt zu einigen Problemen. Inbesondere das Spannungsverhältnis zwischen Straßenmusiker:innen einerseits und dem Interesse nach Ruhe von Anwohner:innen und Gewerbetreibenden andererseits ist hier zu erwähnen.
Probleme, die in der momentan geltenden Allgemeinverfügung angelegt sind:
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1. Die Regelung ist kompliziert. Viele Straßenmusiker kommen nicht aus Deutschland und verfügen über eingeschränkte Sprachkenntnisse. Die Regelung, die lediglich auf Deutsch vorliegt, ist aber mit den verschiedenen Spielzonen, Spielzeiten und dem jährlichen Wechsel dieser nur schwer zu verstehen.
2. Die Allgemeinverfügung enthält Lücken, die dem Medium (Papier) geschuldet sind. So ist es ohne weiteres zulässig, dass Straßenmusiker zeitgleich in der gleichen Straße spielen. Diese mögen – aus deren Sicht – untereinander einen ausreichenden Abstand zueinander haben, um sich nicht gegenseitig zu stören. Die Anwohner und Gewerbetreibenden die sich zwischen den Musikern aufhalten, werden aber parallel beschallt.
3. Die Platz- und Stückwahl, die ein Musiker spielen möchte, ist frei. Ein Musiker kann sich also jeden Werktag an die gleiche Stelle stellen und die gleichen Musikstücke spielen. In der Praxis führt dies zu Musikern, die über Jahre die gleichen drei Stücke spielen.
4. Es gibt keine Qualitätskontrolle. Einige Straßenmusiker beherrschen ihr Instrument eher schlecht als recht.
5. Es gibt keinerlei Emissionsgrenze, was den Lärm angeht. Die Allgemeinverfügung begrenzt lediglich Ensemblegröße und den Einsatz elektrischer Verstärker. Geigen und Klarinetten dringen aber auch durch gut abgedichtete Fenster.
6. Das Ordnungsamt ist, aufgrund der vielfältigen Aufgaben, mit einer effektiven Kontrolle überlastet.
Abhilfe – digitale Möglichkeiten nutzen:
Die Altstadt-SPD hat sich bereits im September 2017 mit dem Thema befasst.
Unser Antrag wurde damals im Ortsbeirat Altstadt einstimmig angenommen:
https://www.altstadtspd.de/249
Unser Vorschlag war im Kern, dass es ein Online-Buchungssystem, ähnlich dem von Dresden, auch in Mainz geben soll. Dort registrieren sich die Musiker:innen und können dann Spielzeiten beantragen. Sie erhalten automatisiert kostenfrei Gutscheine, in denen Spielort und Spielzeitraum definiert wird.
Ein solches System hätte einige Vorzüge gegenüber der momentanen, sehr starren Regelung:
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1. Spielorte könnten genau definiert werden. Damit könnte man über einen Algorithmus die Musiker granular über die Stadt verteilen. Somit könnten Ballungen vermieden werden.
2. Spielzeiten könnten granularer definiert werden und damit auch ausgeweitet werden.
3. Es könnten auch angedacht werden, neue Spielorte (auch außerhalb der Altstadt) zu definieren, um hier zu einer Belebung von Einkaufsstraßen beizutragen.
Wirtschaftsdezernent Sitte antwortete im Januar 2018 für die Verwaltung: „Das in dem Antrag bezeichnete Online-Portal wurde erst vor kurzem eingerichtet und von daher liegen noch keine Erfahrungswerte über Akzeptanz und Effizienz vor. […] Die Verwaltung wird sich zum Jahresende bei der Stadt Dresden nach ihren Erfahrungen mit dem Online-Portal erkundigen.“ Zudem sei es teuer, solch ein System programmieren zu lassen. Seitdem ist dem Ortsbeirat leider kein aktualisierter Sachstandsbericht vorgelegt worden.
Inzwischen ist die Digitalisierung weiter fortgeschritten und die Stadt dürfte über Frameworks verfügen, die den Aufwand der Programmierung wesentlich reduzieren dürfte. Auch dürfte die Anzahl der Beschwerden zugenommen haben.
Ein Online-Buchungssystem löst nicht alle genannten Probleme. Durch eine feinere Verteilung dürften sich aber viele andere der genannten Probleme aber relativeren.
Der Ortsbeirat Altstadt möge sich daher dafür aussprechen:
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1. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob es zeitgemäßere Möglichkeiten gibt, Straßenmusik zu regeln, als die heutigen. Insbesondere möge nun der Einsatz eines Online-Buchungssystems geprüft werden.
2. Hierbei sollen Erfahrungen aus anderen Städten berücksichtigt werden. Insbesondere möge die Stadt Dresden nach ihren Erfahrungen befragt werden – drei Jahre nach Einführung des dortigen Online-Buchungssystems.
3. Die Umsetzung in Mainz soll mit verhältnismäßigem Aufwand erfolgen. Hierfür wären neben den Erfahrungen anderer Städte auch aktuelle Kostenrecherchen am Markt hilfreich.
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