Sicherheit und Ordnung im (Liefer-)Verkehr

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Laut Antwort der Verwaltung auf Anfrage 1226/2017 ist der „gesetzliche Auftrag an die Verkehrsüberwachungskräfte […] die Kontrolle des ruhenden und fließenden Verkehrs hinsichtlich der Einhaltung von Sicherheit und Ordnung bezogen auf den verkehrsrechtlichen Bereich.“ Obwohl die Verwaltung laut ihrer Antwort keine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung erkennen mochte („keine Erkenntnisse […], die Anlass zur Sorge geben könnten […]“), fallen den Ortsbeiratsmitgliedern immer wieder Verstöße gegen Sicherheit und Ordnung auf. So werden Fußgängerzonen rechtswidrig von Lieferfahrzeugen (auch außerhalb der Lieferzeiten) befahren. Auch außerhalb der Fußgängerzonen stehen Lieferfahrzeuge unzulässigerweise in Verkehrsspuren oder auf Bürgersteigen für die Dauer eines Ladevorgangs, obwohl dies die Sicherheit und Ordnung sehr wohl gefährdet. Bei Bedarf können fotografische Beweise vorgelegt werden, z.B. dass am Tag des Aufbaus des Johannisfests, als die Ludwigsstraße für den ÖPNV bereits gesperrt war, sich gleichzeitig drei Fahrzeuge der DHL durch das Chaos schlängelten, oder dass regelmäßig Paketdienste auf der Fahrspur in der Rheinstraße (und vielen weiteren Straßen) parken, und es hier zu gefährlichen Spurwechseln, Überholmanövern und Staus kommt.

Daher beantragen wir:

1. Die Verwaltung möge die Verkehrskontrollen in der Altstadt verstärken. In beratender Funktion weisen wir darauf hin, dass die fachliche Sicht, die in der Antwort auf Anfrage 0620/2017 geäußert wurde, die jetzige Personaldecke sei ausreichend, um die Vielzahl der Verstoße zu ahnden, nicht zutreffend ist, denn es ist offenkundig, dass der Lieferverkehr sich mehrheitlich so verhält, wie im Begründungstext beschrieben, und dabei in den meisten Fällen nicht den wenigen Kontrollen in der Altstadt auffällt.

2. Die Verwaltung möge ein Konzept entwickeln, wie Paketlieferdienste besser koordiniert werden können, um weniger Verkehr zu erzeugen, und durch Erteilung und Entzug von Konzessionen Verstöße gegen die Verkehrsordnung effektiver geahndet werden können. Dabei sollen auch Anreize für klimafreundliche Transportmittel (E-Fahrzeuge, Fahrräder) geschaffen werden, sowie zeitliche Begrenzungen der Anlieferung in Erwägung gezogen werden. Auch wenn bestimmte Straßen aufgrund ihrer übergeordneten Bedeutung für solche Fahrzeuge uneingeschränkt im fließenden Verkehr offen bleiben müssen, ist es der Kommune erlaubt, z.B. Busspuren und Fußgängerzonen für bestimmte Arten von Verkehr zu verbieten, sowie Einschränkungen für das Abstellen von Fahrzeugen zu erlassen. Wenn der Bereich, der von Zufahrtsbeschränkungen betroffen ist, ausreichend groß ist, und die Ausnahme von einem solchen Verbot an die Erteilung einer Konzession gekoppelt wird, entsteht für die Kurier- und Paketdienste ein Anreiz zum vorbildlichen Verhalten, um einen Konzessionsentzug zu vermeiden. Auch Speditionsdienste haben kein Anrecht auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum vor jeder Haustür; wenn das legale Parken erst in einigen hundert Meter Entfernung möglich ist, können Pakete „die letzte Meile“ auch mit Handkarren angeliefert werden.

Gemeinsamer Antrag von Grünen und SPD

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