Bei einem von der SPD-Fraktion am 5. September 2018 organisierten Rundgang mit der
Behindertenbeauftragten Frau Boos-Waidosch bestand zu drei Objekten Klärungsbedarf.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. In der Großen Langgasse gibt es im Gebäude mit der Hausnummer 1a (Möbelgeschäft) zwei
weitere Läden (Metzger und Hörgeräteladen), deren Eingangsbereiche bereits angerampt sind, um
einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Bei der gegenwärtigen Bürgersteighöhe ist jedoch
momentan noch eine Stufe notwendig, die den barrierefreien Zugang verhindert. Wird der neue
Bürgersteig so angelegt, dass diese Stufen entfallen können? Falls nein, warum nicht?
2. An der Alten Universität gibt es auf der Vorderseite nur zwei Zugänge mit mehreren Treppenstufen,
die für RollstuhlfahrerInnen und stark gehbehinderte Menschen nicht zugänglich sind. Auf
der Rückseite des Gebäudes gibt es jedoch einen barrierefreien Zugang, auf den aber weder an
den Eingängen der Vorderseite noch an dem Seitenzugang deutlich hingewiesen wird. Da es sich
um ein öffentliches Gebäude handelt, fragen wir die Verwaltung, ob sie bereit ist, diesen einfach
zu behebenden Mangel auf dem kurzen Dienstweg zu beseitigen? Falls ja, bis wann? Falls nein,
warum nicht?
3. Das Eiscafé am Schillerplatz (Hausnummer 16) bekam bei Einzug und den damit einhergehenden
Umbaumaßnahmen die Auflage, eine öffentliche Behindertentoilette und einen barrierefreien
Zugang mit einer Rampe zu gewährleisten. Wir mussten jedoch feststellen, dass das Schloss der
Behindertentoilette ausgetauscht wurde, so dass der Schlüssel, den RollstuhlfahrerInnen haben,
nicht passt. Außerdem mussten wir feststellen, dass das WC als Abstellraum für Tische, Stühle und
Getränkekisten benutzt wird. Auch die Rampe am Eingang des Cafés musste erst nach mehreren
Nachfragen aus dem Keller geholt werden, was längere Zeit in Anspruch nahm. Die beiden
Seiteneingänge, die mühelos und unmittelbar barrierefrei zugänglich sind, werden mit größeren
Sitzmöbeln verstellt, so dass sie ebenfalls nicht ohne mühsame Umräumaktionen zugänglich sind.
Was gedenkt die Verwaltung zu unternehmen, um diese Missstände abzustellen? Wieso kann die
Eigentümerin das WC-Schloss einfach austauschen, obwohl das WC zur Auflage für den Betrieb
des Eiscafés gemacht wurde? Ist es zutreffend, dass – laut Aussage der Betreiberin – die Stadt
veranlasst habe, dass die Rampe aus Sicherheitsgründen entfernt werden sollte?
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