Änderungsantrag zu Antrag 1867/2020 „Wahlplakatierung – Standortliste statt Verbotskatalog“ (Linke) – Bezug: Antrag 1861/2020 „Positiv-Liste für Plakatierungsverordnung“ (Grüne, CDU)
Der Antrag wird wie folgt geändert:
1. Der Ortsbeirat Altstadt spricht sich dafür aus, dass der „Überbietungswettbewerb“ der Parteien und das „Windhundprinzip“ beim Wahlkampf-Plakatieren gestoppt werden. Ziel soll dabei sein, die Gesamtzahl der Wahlkampf-Plakate in der Altstadt wieder auf ein verträgliches Maß zu reduzieren.
2. Die Verwaltung wird daher gebeten, eine Liste zu erstellen, welche alle möglichen Standorte für Wahlplakate innerhalb der Altstadt aufzählt und eindeutig benennt. Diese Liste soll den Parteien mindestens zwei Monate vor einer Wahl einfach abrufbar zur Verfügung stehen.
3. Ferner wird die Verwaltung um Vorschläge gebeten, wie angesichts einer solchen „Positivliste“ eine faire Aufteilung von Standorten auf die Parteien gewährleistet werden kann. Es soll verhindert werden, dass einige Parteien alle Standorte belegen und die anderen leer ausgehen. Welche rechtssicheren Zuteilungsverfahren bestehen in anderen Städten? Welche Verfahren werden in vergleichbaren Fällen angewendet?
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