Verfall von Wohn- und Geschäftshäusern: Augustinerstraße 22 und Kapuzinerstraße 15

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Immer wieder macht die SPD auf leerstehende Altstadt-Gebäude aufmerksam, die dem Verfall preis – gegeben sind und/oder das Umfeld verschandeln. Die historischen Gebäude Augustinerstraße 22 und Kapuzinerstraße 15 waren u. a. bereits Gegenstand der Anfrage Nr. 0800/2015 im Ortsbeirat Altstadt. Die Verwaltung hat in ihrer Antwort (und in der Presse) mitgeteilt, dass sie gegenüber den Eigen- tümern bestimmte Anordnungen getroffen hat.

Auf unsere Frage 5 (Welche Maßnahmen beabsichtigt die Verwaltung über die unmittelbare Gefahrenabwehr hinaus, um den weiteren Verfall dieser wertvollen Bausubstanz zu verhindern?), antwortete die Verwaltung: Die Abteilung Bauaufsicht des Bauamts könne keine Maßnahmen über die Gefahrenabwehr hinaus anordnen. Aus Sicht der SPD wurde Frage 5 nicht vollständig beantwortet: Wir fragten nach den Möglichkeiten der gesamten Verwaltung, nicht nur einer Abteilung.

Wir fragen deshalb die Verwaltung:

1. Ist es zutreffend, dass beide Gebäude in einer Denkmalzone liegen und dass zudem die Augus- tinerstraße 22 und das Kruzifix an der Kapuzinerstraße 15 als Kulturdenkmal geschützt sind? Teilt die Verwaltung die Einschätzung der SPD, dass die Eigentümer deswegen verpflichtet sind, geeignete Maßnahmen zum Erhalt beider (!) Gebäude zu treffen? 


2. Ist es zutreffend, dass beide Gebäude im Sanierungsgebiet der Altstadt liegen? Sind die Eigen- tümer oder eventuelle Vor-Eigentümer deshalb Verpflichtungen zum Erhalt der jeweiligen Gebäu- de eingegangen oder Verpflichtungen unterworfen worden? 


3. Inwieweit wurden die Auflagen zur Gefahrenabwehr in der Augustinerstraße 22 durch den Eigen- tümer erfüllt? Zeigt er von sich aus Initiative oder musste die Verwaltung erneut Auflagen an- ordnen? Wurden zudem Auflagen zum Erhalt dieses Kulturdenkmals angeordnet? Woraus schließt die Verwaltung, dass der Eigentümer willens und in der Lage ist, unverzüglich und nachhaltig für den Erhalt zu sorgen? 


4. Offensichtlich ist der Eigentümer der Kapuzinerstraße 15 auch nach acht Monaten der Aufforde- rung der Denkmalpflege bezüglich des Erhalts des Gebäudes nicht nachgekommen. Welche weiteren Schritte wurden und werden unternommen? Welche Zwangsmaßnahmen sind möglich? 


Andreas Behringer, SPD-Fraktion

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