Straße in Mainz

Schutz für Mieterinnen und Mieter: Milieuschutzsatzungen für die Altstadt

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Das Grundgesetz betont in Artikel 14: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Mietpreisexplosion, Leerstand und Verfall sind in Zeiten von Wohnungsnot unsozial und ein klarer Verstoß gegen die Werte unserer Verfassung. Es ist offen-sichtlich, dass die Marktwirtschaft hier versagt. Daher muss die Stadtverwaltung konsequent die rechtlichen Mittel ausschöpfen, um „Mietwucher“ und Spekulation zurückzudrängen. Die Altstadt ist besonders bedroht, daher bedarf es besonderer Anstrengungen.

Der Ortsbeirat Altstadt möge daher beschließen:

1. Wir begrüßen, dass die Zahl der öffentlich geförderten Wohnungen in Mainz in den vergangenen fünf Jahren um fast 20 Prozent gestiegen ist und weiter steigen soll. Wir begrüßen ferner, dass die Stadt gegen den Verfall von Wohnraum vorgeht und erstmals Zwangsgelder erlassen hat. Weitere Maßnahmen gegen die Mietpreisexplosion sind jedoch speziell in der Altstadt notwendig.

2. Der Ortsbeirat Altstadt empfiehlt daher, Milieuschutzsatzungen für die Quartiere der Altstadt zu erlassen. Ziel der Maßnahmen muss sein, dass die Altstadt auch für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen Heimat bleiben und werden kann. Mithilfe von Milieuschutzsatzungen können Luxussanierungen untersagt, Mietobergrenzen für modernisierte Wohnungen festgelegt und die Umwandlung in Eigentumswohnungen gestoppt werden. Ferner erhält die Stadt Vorkaufsrechte für Wohnraum.

3. Die Verwaltung wird gebeten, in öffentlichen Veranstaltungen die Mitglieder des Ortsbeirats Altstadt und alle interessierte Bürgerinnen und Bürger über die Ausgestaltungsmöglichkeiten von Milieuschutzsatzungen zu informieren. Auch Erfahrungsberichte aus anderen Städten sind dabei von hohem Interesse. Beispielsweise werden in München inzwischen 23 Quartiere, in denen 279.000 Menschen leben, durch Milieuschutzsatzungen geschützt.

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