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Rheinstraße/Holzstraße: Linksabbiegen wieder erlauben

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Änderungsantrag zum Antrag 1860/2020 „Neuregelung des Verkehrs in der Neutorstraße“ (CDU) zur Ortsbeiratssitzung am 26. November bzw. 8. Dezember 2020

Der Antrag wird wie folgt geändert:
Der Ortsbeirat Altstadt spricht sich dafür aus, das Linksabbiegen von der Rheinstraße (aus Richtung Weisenau) in die Holzstraße wieder zu erlauben.

Begründung:
Der Grund für das im Juni 2020 eingeführte Verbot des Linksabbiegens hat sich erledigt: Die Belastung mit Stickstoffdioxid hat an allen benachbarten Messstellen die Grenzwerte deutlich unterschritten. Mit dem neuesten Bericht des Landesamts für Umwelt [Fußnote 1] halten sogar alle 23 Mainzer Messstationen den Grenzwert langfristig ein. [Fußnote 2] Diese erfreuliche Nachricht war zum Zeitpunkt, als der CDU-Antrag eingereicht wurde, noch nicht bekannt.
Die zahlreichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung in Mainz haben gewirkt, insbesondere die Umrüstung des ÖPNV und die Tempo-30-Begrenzung auf der Rheinallee. Selbst die Gutachter, die das Linksabbiegeverbot vorgeschlagen haben, versprachen sich von dieser speziellen Maßnahme nur äußerst geringe Stickstoffdioxid-Einsparungen. Die nächstgelegene Messstation (Rheinstraße / Stadtmauer, nur etwa 50 Meter entfernt) liegt mit 36 μg/m³ deutlich unter dem Grenzwert von 40 μg/m³.
Letztlich ist es unerheblich, ob die Messwerte durch die Mainzer Luftreinhaltepolitik, durch den allgemeinen technischen Fortschritt oder durch den Corona-Lockdown im Frühjahr gesunken sind; aus gesundheitlicher und rechtlicher Sicht ist entscheidend, dass sie gesunken sind. Zudem ist ermutigend, dass die Messwerte gerade in den letzten fünf Monaten (also außerhalb des Lockdowns im Frühjahr) gegenüber demselben Vorjahreszeitraum zurückgegangen sind.
Die Nachteile des Linksabbiegeverbots sind im CDU-Antrag genauso genannt wie die Nachteile anderer Varianten. Das Verbot wieder aufzuheben, ist jetzt nicht nur möglich und verhältnismäßig, sondern beseitigt auch alle Nachteile.

[Fußnote 1] LfU RLP: Ergebnisse der NO2-Passivsammler-Messungen, Stand 10/2020: https://luft.rlp.de/de/immissionsmesslabor-ilab/no2-passivsammler
[Fußnote 2] Maßgeblich ist der „gleitende Mittelwert“, der über ein vollständiges Jahr ermittelt wird. Messzeitraum: 04.11.2019 bis 02.11.2020

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