Der Ortsbeirat Altstadt möge beschließen:
1. Die Verwaltung wird erneut um die Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Quintinsstraße/Schusterstraße vor der Kirche St. Quintin gebeten. Insbesondere für ältere Menschen, für mobilitätseingeschränkte Menschen und für Familien mit kleinen Kinder ist es notwendig, dass eine ausreichend sichere Querungshilfe an dieser stark befahrenen Kreuzung in der Altstadt eingerichtet wird.
2. Sollte die Verwaltung einen Zebrastreifen ablehnen, plädieren wir alternativ für eine Anforderungsampel.
3. Die Mittelinsel muss für Menschen mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen barrierefrei passierbar sein und soll daher abgesenkt werden.
Begründung:
19,2 Pozent der Einwohnerinnen und Einwohner in der Altstadt sind älter als 60 Jahre (Stand vom 31.12.2019). Viele von ihnen, so das Anliegen des Mainzer Senioren-Netzwerks für die Altstadt, tun sich aufgrund der unübersichtlichen Lage bei der Überquerung der Kreuzung Quintins-/Schusterstraße vor der alten Pfarrkirche St. Quintin schwer. Gleiches gilt übrigens auch für Familien mit kleinen Kindern. Denn weder Fußgänger-Ampel noch Zebrastreifen ermöglichen eine für Fußgänger gesicherte Überquerung der Kreuzung. Die Mittelinsel müsste abgesenkt werden, um mit Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen angesteuert werden zu können. Diese Kreuzung ist eine wichtige Verbindungsachse zwischen den verschiedenen Altstadtzonen.
Die Einrichtung eines Zebrastreifens sollte gemäß dem aktuellen Regelwerk (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen / R-FGÜ) im übrigen auch unabhängig von Gefahrensituationen oder der Verkehrsbelastung aus Vorsorgegründen angelegt werden können.
Die Verwaltung wird erneut um Prüfung gebeten, obwohl in der vergangenen Legislaturperiode ein Fußgänger-Überweg zugunsten des „fliessenden Verkehrs“ abgelehnt wurde (Antrag 0794/2015 CDU). Wir meinen, dass in Zeiten von Klimanotstand und Verkehrswende andere Prioritäten gesetzt werden müssten.
Schreibe einen Kommentar