Kulturelle Raumnutzung

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In den letzten Jahren ist im Bereich zwischen Schillerplatz und Bleichenviertel nicht nur das TIC als Standort verlegt worden, sondern es zeichnet sich ab, dass das Residenzkino künftig zugunsten von Wohnraumnutzung geschlossen wird, und auch die Showbühne hat ihre Räume gekündigt bekommen, ohne dass eine Ersatzspielstätte in Sicht ist (und erst recht nicht in diesem geografischen Bereich). Auch im Eltzer Hof werden Räume, die baurechtlich für kulturelle Nutzungen vorgesehen sind, künftig zugunsten einer Wohnnutzung vorgesehen.

Wir fragen die Verwaltung:

1) Ist sich die Verwaltung des obengenannten Verlusts an Theater- bzw. Kinosälen bewusst? Kann die Verwaltung stattdessen gegenläufige Entwicklungen (Zunahme an solchen Räumlichkeiten) im Bereich zwischen Schillerplatz und Bleichenviertel nachweisen?

2) Erwägt die Verwaltung Maßnahmen, um dieser Verdrängung kultureller Räume entgegen zu wirken? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht?

3) Inwieweit bietet das Baurecht (zB Bebauungsplan A221/II) eine Handhabe zur Gewährleistung kultureller Nutzungen innerhalb dieses Bereichs? Könnte auch eine Milieuschutzsatzung dieses Ziel erreichen?

4) Falls es weniger verwaltungsintensive oder auch effektivere Methoden gibt, Räume in diesem Bereich für kulturelle Nutzungen vorzuhalten als durch das Baurecht (wovon im Fall des Eltzer Hofs auch Ausnahmen gemacht wurden) oder Milieuschutzsatzungen, welche sind diese?

Für die Fraktionen
Renate Ammann Jürgen Hoffmann

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