Ermittlungen eingestellt: „Hausbesuch“ des Immobilienhändlers Richter bei SPD-Politiker Behringer bleibt ohne strafrechtliche Konsequenzen

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Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen gegen Immobilienhändler Wolfram Richter und den Vorsitzenden der Altstadt-SPD, Andreas Behringer, eingestellt. Beide hatten sich gegenseitig wegen Körperverletzung angezeigt. Trotz umfangreicher öffentlicher Debatte sah die Staatsanwaltschaft kein "öffentliches Interesse an der Strafverfolgung".

Im März 2014 protestierte die Altstadt-SPD mit 35 Bürgerinnen und Bürgern gegen ein – aus ihrer Sicht – illegales Bauschuttlager, das Richter seit August 2013 auf seinem Grundstück in der Rheinstraße 21 errichten ließ. Da sie die unmittelbar angrenzende historische Stadtmauer verschandelt und durch die schweren Baumaschinen bedroht sahen, befestigten sie unter dem Beifall zahlreicher Passanten und Autofahrer am Bauzaun ein Transparent mit den Worten "Danke für diesen Schandfleck, Wolfram Richter". Am Tag darauf, einem Sonntagnachmittag, suchte Richter mit weiteren Personen Andreas Behringer an dessen Mietwohnung auf. Was dabei geschah, war Gegenstand der staatsanwaltlichen Ermittlungen.

Laut Andreas Behringer sei er von einer Frau mit Kindern über die Sprechanlage gebeten worden, vor die Haustür zu treten. Als er die Tür öffnete, sei Richter mit zwei weiteren Männern eingedrungen und habe sofort auf ihn eingeschlagen und – als er am Boden lag – getreten. Richter behauptete, er habe lediglich Behringer zur Rede stellen wollen. Dieser habe "zuerst zugeschlagen".[1] Während Behringer betonte, er sei völlig überrascht worden und habe schon allein deswegen nicht verbal oder körperlich agieren können, verwies Richter auf Zeugen, die seine Version bestätigen würden.

Ermittlungen haben zur Aufklärung beigetragen

"Für einen Nicht-Juristen ist es kaum verständlich, warum kein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung bestehen soll." reagiert Behringer nun enttäuscht auf die Einstellung der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Dennoch seien sie nicht nutzlos gewesen, hätten doch die Beweisaufnahme und die Zeugenaussagen viel zur Aufklärung beigetragen. Behringer: "Richter steht ohne Beweise, Indizien und Zeugen da. Trotz polizeilicher Anweisung hat Richter kein ärztliches Attest vorgelegt. Kein einziger Zeuge bestätigt meine angeblichen Schläge oder Tritte – noch nicht einmal seine Ehefrau." Außer Richters Bekannten und Familienangehörigen gab es keine unmittelbaren Zeugen. Frau Richter hatte von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht keinen Gebrauch gemacht und gab zu, dass sie die Frau war, die geklingelt hatte. Behringer hatte sich damals unverzüglich ins Klinikum begeben. Der Notfallbericht diagnostiziert neben Schürfwunden eine Rippenprellung.[2]

Quellen:
[1] Wolfram Richter in der Allgemeinen Zeitung Mainz vom 19.03.2014, Seite 12
[2] Notfallbericht des Katholischen Klinikums Mainz: „fußähnlicher Abdruck im Bereich des rechten Hemithorax über das Sternum ziehend, bläulich-rötlich"

Dass das Bauschuttlager tatsächlich illegal war, geht aus einer Stellungnahme der Stadtverwaltung hervor.

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