Erhaltungssatzung Neubrunnenbad und Umgebung

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Antrag im Ortsbeirat

Hintergrund
Zur Ortsbeiratssitzung am 9. September 2020 wurden unabhängig voneinander der Antrag „Denkmalwert des Neubrunnenbads“ (1383/2020 Grüne) und die Anfrage „Neubrunnenbad – ein wertvolles Zeugnis der Stadtgeschichte (1448/2020 SPD) gestellt. Aufgrund der Stellungnahmen der Stadtverwaltung kommen die Antragsteller zum Ergebnis, dass für den Erhalt des Neubrunnenbads und seiner Umgebung der Beschluss einer Erhaltungssatzung zielführend ist.

Beschluss
Der Ortsbeirat Altstadt bittet daher die Stadtverwaltung, für die Grundstücke Neubrunnenstraße 6, 8, 13, 15 und 17 sowie Hintere Bleiche 29 und 31 den Entwurf einer Erhaltungssatzung zu erarbeiten.

Begründung
Die nach 1873 Richtung Gartenfeld begonnene Stadterweiterung dokumentiert sich im nördlichen Teil des Bleichenviertels u. a. in den Gebäuden Neubrunnenstraße 6, 8, 13, 15 und 17 sowie in den vor der Stadtmauer errichteten Gebäuden Hinteren Bleiche 29 und 31. Diese Bauten haben den Zweiten Weltkrieg nahezu unbeschädigt überstanden. Als Zeugnisse des späten 19. Jahrhunderts und des frühen 20. Jahrhunderts prägen die genannten Häuser das Straßenbild.
Gegenwärtig wären gestaltverändernde Maßnahmen an den genannten Bauten (mit Ausnahme des Einzeldenkmals Neubrunnenstraße 13) baugenehmigungsfrei. Innerhalb des Geltungsbereich einer Erhaltungssatzung würde jedoch § 62 Absatz 2 Punkt 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz greifen und für solche Maßnahmen eine Baugenehmigungspflicht entstehen.

Gemeinsamer Antrag von Grünen und SPD
Mit Dank an Hartmut Fischer

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