Aus Sicht der Altstadt-SPD stellt das Verwaltungsgericht Mainz der Mainzer Politik ein gutes Zeugnis aus. „In den sechs bisher vorliegenden Urteilen wurden die anderen Städte immer zur Einführung eines Dieselfahrverbots verpflichtet. Der Stadt Mainz wurde dagegen die Möglichkeit eingeräumt, in den kommenden Monaten zu belegen, dass die zahlreichen bereits beschlossenen Maßnahmen wirken. Es ist gut, dass das Gericht dabei die gesamte Innenstadt im Blickfeld hat.“ betont Jürgen Hoffmann, erster stellvertretender Ortsvorsteher und Sprecher der SPD-Fraktion im Ortsbeirat der Altstadt. Dabei erinnert er an den Neubau der Mainzelbahn, die Einführung des Fahrrad-Verleihsystems und die Umrüstung der Busflotte der MVG. „Auch die Einführung des Sozialtickets im Frühjahr 2019 wird einen positiven Effekt beitragen, schließlich werden knapp 40.000 Mainzerinnen und Mainzer einen Anspruch darauf haben.“
„Das Urteil ist maßvoll und fair“ meint Andreas Behringer, Mitglied des Ortsbeirats Altstadt. „Denn wenn das Engagement der Mainzer Politik dazu führen wird, dass die Luft in der Mainzer Altstadt bis Sommer 2019 messbar verbessert wird, wäre ein Dieselfahrverbot vom Tisch. Das hoffen und erwarten wir.“ Andernfalls müssten tatsächlich weitere, schärfere Maßnahmen ergriffen werden. „Denn letztlich ist klar: Auch wir Altstädterinnen und Altstädter haben ein Recht auf gesunde, saubere Luft. Die Grenzwerte der EU zum Schutz der Menschen müssen eingehalten werden.“
Schreibe einen Kommentar