Seit bald fünf Jahren verfällt das Gebäude Augustinerstraße 22. Es befindet sich in prominenter Lage der Altstadt innerhalb einer geschützten Denkmalzone und ist zudem als Einzeldenkmal unter Schutz gestellt. Seit dreieinhalb Jahren fordert der Ortsbeirat die Verwaltung auf, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden: Anfrage FDP 1263/2014, Anfrage SPD 0800/2015, Anfrage SPD 0066/2016, Antrag SPD 0330/2016, Anfrage SPD 0940/2016, Anfrage SPD 1546/2016. Dies ist also Antrag/Anfrage Nr. 7 zu diesem Thema. Wir sehen die Verwaltung in der Pflicht, sich nicht länger vom Eigentümer vertrösten zu lassen.
Der Ortsbeirat Altstadt möge beschließen:
1. Für den Ortsbeirat ist der offensichtliche Verfall des Baudenkmals Augustinerstraße 22 inakzeptabel: Unser kulturelles Erbe sowie wertvoller Wohnraum müssen geschützt werden. Zudem werden die benachbarte Bewohnerschaft, der Einzelhandel, die Gastronomie und der Tourismus beeinträchtigt. Und nicht zuletzt wird das Engagement der Eigentümer(innen) getrübt, die viel in die historische Bausubstanz und das Erscheinungsbild der Augustinerstraße investiert haben.
2. Die Verwaltung wird gebeten aufzulisten, welche Anordnungen und Bußgelder sie in den letzten Jahren gegenüber dem Eigentümer der Augustinerstrraße 22 erlassen hat und ob bzw. wie der er darauf reagiert hat.
3. Aus Sicht des Ortsbeirats ist es nun notwendig, stärkere Zwangsmittel auszusprechen. Er bittet daher die Verwaltung ferner aufzulisten, welche weiteren Möglichkeiten der Rechtsstaat besitzt, um diesen Missstand zu beseitigen (z. B. höhere Bußgelder, Ersatzvornahme, Erlass eines Instandsetzungsgebots, Zwangsversteigerung, Enteignung gegen Entschädigung) und welche sie ergreifen wird.
Begründung:
Siehe Antrag 0330/2016 der SPD-Fraktion, einstimmig beschlossen vom Ortsbeirat Mainz-Altstadt am 2. März 2016 (Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0)
Jürgen Hoffmann, SPD-Fraktion
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