Am 8. Oktober 2019 haben wir die SPD Mainz vor das Bundesverfassungsgericht gebracht – und sogar hinein, um mit Bundesverfassungsrichterin Dr. Yvonne Ott über die Arbeit des Gerichts zu sprechen. Ferner ging es um die dauerhafte Aufgabe, in der Gesellschaft den nicht selbstverständlichen Wert von Rechtsstaatlichkeit zu festigen und – wo nötig – zu verteidigen. Im Anschluss haben uns Richterin Dr. Marayke Frantzen und Ass. iur. Niklas Hannappel in einer sehr informativen wie unterhaltsamen Führung das Haus gezeigt.
Vor diesem Besuch wurden wir von der SPD-Gemeinderatsfraktion Kalrsruhe im Rathaus empfangen. Mit Michael Zeh (Fraktionssprecher für Planung und Stadtentwicklung), Clemens Fritz (Stadtplanungsamt) und Susanne Oppelt (Fraktionsgeschäftsführerin) haben wir über Voraussetzungen und Chancen von Milieuschutzsatzungen sprechen können – ein effektives Werkzeug für mehr bezahlbares Wohnen und lebendige Quartiere, das wir uns auch für unsere Landeshauptstadt Mainz wünschen.
Ein Stadtrundgang zwischen beiden Terminen mit Impulsen von Dr. David Kuhn zum Platz der Grundrechte, Lars Böller zum Schloss und Nora Egler zum Schlossgarten, eine Schlossturmbesteigung sowie Schorle auf der Rückfahrt (Klassiker!) rundeten den Tag ab.
Wir sagen noch einmal danke an Frau Dr. Ott und ihr Team, an die Karlsruher Genossinnen und Genossen und an alle, die mitgefahren sind. Es hat uns viel Spaß gemacht. Karlsruhe hat entschieden: Die nächste Fahrt der Altstadt-SPD kommt bestimmt.
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