In der Augustinerstraße gibt es unterschiedliche Öffnungszeiten für die Aussenbewirtschaftung der dortigen Lokale.
Wir fragen daher die Verwaltung:
1. Wir bitten um eine Auflistung der Öffnungszeiten der Aussenbereiche für alle Lokale in der Augustinerstraße.
2. Wenn es unterschiedliche Öffnungszeiten gibt, wie begründen sie diese?
3. Ist es in diesem Zusammenhang zutreffend, dass die Beschwerde eines einzelnen Nachbarn ausreicht, um die Öffnungszeiten von Lokalen zu beschränken? Wie überprüft die Verwaltung den Wahrheitsgehalt von Nachbarbeschwerden?
Für die Fraktionen
Renate Ammann Jürgen Hoffmann
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