Rheinland-Pfalz bietet optimale Rahmenbedingungen für Familien wie kaum ein zweites Bundesland. Unter der Führung der SPD wurden der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz eingeführt und die Gebühren für alle Kinder ab zwei Jahren abgeschafft. Zugleich ist Rheinland-Pfalz Spitze bei der Versorgung und beim Ausbau von Kita-Plätzen. Wie gewünscht wird das Angebot reichhaltig genutzt von Familien aller Bildungsschichten, Einkommensgruppen, mit und ohne Migrationshintergrund. Bereits jetzt zeigt sich, dass die national und international beachteten Reformen unter vielen Aspekten fruchten: Familien, Bildung, Integration, Frauen, Arbeitsmarkt, Demographie.
In der Landeshauptstadt Mainz ist der Bedarf an Kita-Plätzen besonders groß, und es wurden beson- ders viele Einrichtungen erweitert oder neu gebaut. Mainz hat (Stand Juni 2015) 118 Kindertages- stätten. Die Altstadt steht hierbei aufgrund der dichten Bebauung vor besonderen Heraus – forderungen: Es mangelt an verfügbaren Grundstücken für Kita-Gebäude und vor allem für die Spiel- flächen im Freien. Zwar sind der Neubau Hopfengarten und die Investitionen in bestehende Kitas große Fortschritte, doch mit dem Tempo der anderen Stadtteile hält die Altstadt nicht mit. Bei allen Altersgruppen, aber besonders bei den Jüngsten, ist der Bedarf an Kita-Plätzen hoch. Um diesen decken zu können, ist die Grundstückssituation der Altstadt zu berücksichten.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Wenn weder Stadt noch stadtnahe Unternehmen über geeignete Grundstücke in der Altstadt verfügen, ist dann die Stadt bereit, auch private Liegenschaften langfristig anzumieten?
2. DerzeitbautdieStadtKitasmitmindestensvierGruppen.IstwegenderbesonderenGrundstücks- situation der Altstadt denkbar, dass auch kleine Kitas (zwei oder drei Gruppen) errichtet werden?
3. Welche Anforderungen muss eine Liegenschaft in der Altstadt erfüllen, damit eine Kita errichtet werden kann? Ist die Stadt bereit, die nötige Freifläche in einem zu begrünenden Innenhof zu akzeptieren? Wie groß muss sie z. B. bei zwei Gruppen für Unter-Drei-Jährige mindestens sein?
4.An wen in der Stadt können sich interessierte Grundstückseigentümer wenden? Wird die Stadt bei den nötigen Umplanungen (Gebäude und Freifläche) beratend tätig?
Jürgen Hoffmann, Sprecher SPD-Fraktion
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