Schaffung von Wohnraum auf dem Anwesen Gaustraße 69

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Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob sich für das seit Jahren ungenutzte Baugrundstück Gaustraße 69 mit dem Erlass eines Baugebots gem. § 176 Baugesetzbuch (BauGB) in absehbarer Zeit eine bebauungsplangemäße Schließung der Baulücke und damit die Schaffung von Wohnungen erreichen lässt.

Begründung:
Angesichts des gravierenden Mangels an Wohnungen erscheint es nicht verantwortbar, das mehrere Anwesen in der Altstadt ungenutzt brachliegen. Die SPD-Fraktion des Ortsbeirats Mainz- Altstadt hatte schon verschiedene Anfragen zu diesem Komplex gestellt, erinnert sei beispielhaft an ‚Augustinerstraße 22’ oder ‚Kapuzinergasse 15’.

Das oben genannte Baugrundstück ist ebenfalls seit einigen Jahre ungenutzt und befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Auch aus städtebaulichen Gründen macht die prominente Lage der Baulücke gegenüber dem Osteiner Hof und in der Nachbarschaft des Schillerplatzes eine zielgerichtete Anwendung des § 176 BauGB unerlässlich. Dieser Paragraf wurde genau für Fallkonstellationen dieser Art geschaffen.

Angesichts des gegenwärtigen Zinsniveaus dürften die in § 176 Abs. 4 BauGB genannten wirtschaftlichen Gründe, welche einem Neubau entgegenstehen könnten, nicht vorliegen. Die Schließung der Baulücke innerhalb eines festzusetzenden Zeitraums erweist sich somit als zumutbar und liegt im öffentlichen Interesse.

Jürgen Hoffmann
Sprecher der SPD-Fraktion

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