Anfrage im Ortsbeirat am 27. Januar 2021
Die im vorletzten Jahr nördlich der Theodor-Heuss-Brücke begonnenen Maßnahmen zur Ertüchtigung der Kaimauer sind 2020 südlich der Brücke fortgesetzt worden. Für die Mauerquader wurde das gleiche Natursteinmaterial gewählt, welches ursprünglich vorhanden war, da es sich beim Rheinufer um eine Denkmalzone handelt. Gemeinsam mit der Theodor-Heuss-Brücke, die als schönste historische Brücke am Rhein gilt, gehört die Uferzone als städtebauliches Zeugnis des späten 19. Jahrhunderts mit ihren Ausblicken auf Mainz-Kastel zu den bemerkenswertesten Naherholungsarealen unserer Stadt.
Die Uferausblicke und der Blick auf das Einzeldenkmal Theodor-Heuss-Brücke werden jedoch schon seit längerer Zeit erheblich beeinträchtigt durch die sowohl flussaufwärts als auch flussabwärts der Brücke ankernden Arbeitsschiffe. Ein Arbeitseinsatz dieser Schiffe ist seit Jahren nicht mehr erkennbar. Die Bemühungen um eine Aufwertung des Rheinufers sind mit den Schiffsankerungen an einer wichtigen Stelle konterkariert worden.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
- Aufgrund welcher Genehmigungen ist das dauerhafte Verbleiben der genannten Schiffe neben der Theodor-Heuss-Brücke gestattet worden?
- Sind mit dem Verbleiben der Schiffe denkmalrechtliche Belange (Umgebungsschutz) berührt?
- Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, das Verbringen dieser Schiffe in den Industriehafen anzuordnen, zumal dort eine Wasserfläche von gut 150.000 qm zur Verfügung steht?