Das Mainzer Rathaus gilt im europaweiten Vergleich als eines der bedeutendsten Bauzeugnisse der 1960/1970er Jahre. Mit der Rechtsverordnung zur „Denkmalzone Rathaus, Jockel-Fuchs-Platz und Brückenturm in Mainz“ wurde das Rathaus gemäß § 8 i. V. m. § 4 und § 5 des Denkmalschutz- und pflegegesetzes unter Schutz gestellt. Die denkmalrechtliche Erhaltungspflicht umfasst auch das Erscheinungsbild der Fassaden.
Die Außenflächen des Rathauses und des Parkgebäudes erhielten eine Natursteinverkleidung, für die der südnorwegische Marmor „Porsgrunn“ gewählt worden war. Im Jahre 1971 wurde „zwischen drei verschiedenen Natursteinen, dem roten Mainsandstein, dem Oberkirchener Sandstein und dem norwegischen Porsgrunn-Kalkstein“ gewählt. Sowohl Architekt Otto Weitling als auch die von Professor Hellmut Kanis unterzeichnete Stellungnahme des Städtebaubeirates hatten sich bewusst mit verschiedenen Argumenten für den norwegischen Marmor „Porsgrunn“ entschieden (Bruno Frank, Wilhelm Jung: Das Mainzer Rathaus, Hrsg. Stadtverwaltung Mainz, Rathaus, Januar 1974). Die Natursteinverkleidung des Mainzer Rathauses mit dem norwegischen Porsgrunn-Marmor ist ein Grund für die o.g. Unter-Schutz-Stellung.
Gemäß der Verwaltungsvorlage 1539/2020 ist eine neue Fassadenverkleidung aus dem bisher bildprägenden Porsgrunn-Marmor nicht mehr möglich. Als Ersatzmaterial sind ein italienischer Kalkstein einerseits oder oberflächenbehandelte Keramikplatten andererseits im Gespräch. Für eine abschließende Beurteilung reichen Abbildungen dieser Materialien nicht aus.
Wie steht die Verwaltung zur folgenden Überlegung und Anregung?
1. Bei einer Sanierung des Rathauses ist die Auswahl des geeigneten Fassadenmaterials von herausragender Bedeutung. Um eine konstruktive und sachbezogene öffentliche Debatte zu ermöglichen, empfiehlt sich eine Information der Bürger- und Expertenschaft.
2. Daher sollten die zur Auswahl stehenden Alternativen rechtzeitig vor einem Beschluss der zuständigen Gremien als Muster auf dem Jockel-Fuchs-Platz ausgestellt werden. Dabei ist es wichtig, die Muster in einer ausreichenden Größe zu präsentieren, also zum Beispiel auf einer Fläche von zwei mal zwei Metern.
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