Im Jahre 2009 hat der Mainzer Stadtrat einen Antrag der SPD beschlossen, der ein ganztägiges Durchfahrtsverbot des Schwerlastverkehrs entlang der Wormser Straße, Weisenauer Straße, Rheinstraße und der Rheinallee für den Abschnitt zwischen Kaiserstraße und Containerhafen zum Schutze der Anwohner vorsieht.
Der für solch eine Sperrung zuständige Landesbetrieb für Mobilität (LBM) hatte die Notwendigkeit einer Sperrung aus rechtlichen Gründen zunächst abgelehnt. Dank des Hinweises durch die Verkehrsverwaltung Mainz, dass neben dem Lärmaspekt auch der „Schutz vor Abgasen“ als Kriterium zur Begründung von Beschränkungen (Sperrungen) herangezogen werden kann, hat der LBM sich bereit erklärt, den Sachverhalt nochmals zu überprüfen. Die hierfür notwendige Wirksamkeitsuntersuchung sollte nach einer Normalisierung der Verkehre rund um die Schiersteiner Brücke frühestens gegen Ende des Jahres 2016 eingeleitet werden.
Um eine Wirksamkeit gutachterlich nachweisen und nachhaltig erzielen zu können, ist es wichtig, den Begriff „Durchgangsverkehr“ nicht zu eng zu fassen. Fahrten, bei denen sowohl Start als auch Ziel außerhalb von Mainz liegen, machen nur einen Bruchteil der vermeidbaren Belastungen aus. Aus Sicht der Bürgerinnen und Bürger in Weisenau, der Altstadt und der Neustadt sind LKW-Fahrten, die von der Weisenauer Brücke entlang des Rheins zum Containerhafen fahren, gesundheitsschädlicher und vermeidbarer Durchgangsverkehr.
Um auch kurzfristig die Gesundheitsgefahren zu reduzieren, können freiwillige Selbstverpflichtungen der Logistikunternehmen hilfreich sein. Gespräche der SPD mit einem der Unternehmer im Jahr 2012 hatten eine spürbare Reduzierung des LKW-Durchgangsverkehrs für eine beachtliche Zeit zur Folge.
Wir fragen die Verwaltung:
1. Wann werden die Ergebnisse der Wirksamkeitsuntersuchung vorliegen und den städtischen Gremien sowie dem LBM vorgelegt?
2. Wie schätzt die Verwaltung die Erfolgsaussichten einer beabsichtigten Sperrung insbesondere aufgrund des Aspektes „Schutz vor Abgasen“ ein?
3. Wie weit kann nach Einschätzung der Verwaltung der Begriff „Durchgangsverkehr“ gefasst werden? Wie kann dabei sichergestellt werden, dass die Stadtteile Weisenau, Altstadt und Neustadt weiterhin durch LKW erreicht werden können (Quell- oder Ziel-Verkehr in diese Stadtteile)?
4. Wird die Verwaltung über die rechtlichen Maßnahmen hinaus Gespräche mit den betroffenen Logistikunternehmen führen, um sie für eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Reduzierung des LKW-Durchgangsverkehrs zu gewinnen?
5. Wie hoch wäre die geschätzte Lärmentlastung für die betroffenen Anwohner bei der Sperrung für den LKW-Durchgangsverkehr?
6. Wie groß schätzt die Verwaltung die Einsparung an umweltschädlichen Emissionen bei Sperrung der Rheinschiene ein?
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