Seit bald vier Jahren verfällt ein Gebäude in prominenter Lage der Altstadt.* Es befindet sich inner¬halb einer geschützten Denkmalzone und ist zudem als Einzeldenkmal unter Schutz gestellt. Seit mehr als zwei Jahren fordert der Ortsbeirat die Verwaltung auf, diesen unhaltbaren Zustand zu beenden: Anfrage FDP 1263/2014, Anfrage SPD 0800/2015, Anfrage SPD 0066/2016, Antrag SPD 0330/2016, Anfrage SPD 0940/2016. Wir sehen die Verwaltung in der Pflicht, sich nicht länger vom Eigentümer vertrösten zu lassen. Die benachbarte Bewohnerschaft, der Einzelhandel, die Gastronomie und der Tourismus werden beeinträchtigt.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Inwiefern ist die Instandsetzung des Gebäudes vorangeschritten? Ist die Ankündigung des Eigentümers, „das Bauvorhaben noch im Jahr 2016 abzuschließen“ noch realistisch?
2. Wenn erneut keine wesentlichen Baufortschritte erkennbar sind, woraus schöpft die Verwaltung nach jahrelangen Ankündigungen, Vertröstungen und Versprechungen die Hoffnung, dass der Eigentümer überhaupt noch willens und in der Lage ist, für den Erhalt des Gebäudes zu sorgen?
3. Wann hat das Gesundheitsamt zuletzt untersucht, ob eine Gefährdung der Nachbarschaft droht?
4. Widerspricht das Baudezernat oder das Stadtplanungsamt der Einschätzung des Bürgermeisters?
5. Die zahlreichen Maßnahmen, die bisher seitens der Verwaltung ergriffen wurden, waren offensichtlich leider
wirkungslos. Ist der Verwaltung eine Maßnahme bekannt, die noch nicht versucht wurde und die wirtschaftlicher ist als das Sanierungsgebot?
6. Wenn ja: Warum wurde sie noch nicht eingesetzt und wann wird sie eingesetzt?
7. Wenn nein: Wird nun endlich das Sanierungsgebot erlassen?
8. Das Liegenschaftsamt hat sich dafür eingesetzt, im Haushalt 2017/2018 die Mittel für den Kauf von Immobilien von 250.000 Euro auf 1.500.000 Euro pro Jahr zu erhöhen – auch das wäre ein bescheidener Betrag für eine Landeshauptstadt. Wie ist die Position des Stadtplanungsamtes und der Bauaufsicht hierzu?
9. Wie hoch schätzt die Verwaltung das Risiko ein, dass die Stadt per Gericht zum Handeln oder gar wegen Untätigkeit zum Schadensersatz verurteilt werden könnte?
Eine weiteres Hinhalten durch den Eigentümer ist nicht mehr zu akzeptieren, und eine Niederlage vor Gericht wäre eine Blamage. Wir bitten daher die Verwaltung noch einmal, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die gesetzlich geboten sind.
* Damit die Anfrage öffentlich gestellt werden kann, wird die Adresse nicht genannt. Wir bitten die Verwaltung, die Antwort so zu formulieren, dass möglichst viele Punkte öffentlich beantwortet werden können.
Jürgen Hoffmann, Sprecher SPD-Fraktion
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