In den letzten Jahrzehnten ist deutschlandweit zu beobachten, dass Innenstädte und Stadtteilzentren klassischen Typs, als gewachsene Wohn-, Dienstleistungs-, Gewerbe- und Einzelhandelszentren, (wenn nicht mit großem finanziellem Aufwand gegengesteuert wurde) zunehmend an Bedeutung und Attraktivität verloren haben. Verschiedene Geschäftsbereiche sind im Wettbewerb mit zentral geführten Einkaufszentren oder außerstädtischen Gewerbeansiedlungen einem Nachteil ausgesetzt.
Diese Entwicklung könnte sich perspektivisch verstetigen und verschärfen. Es ist zu beobachten, dass die damit einhergehende Verschlechterung des Umfelds in manchen Gebieten zu einer Negativspirale führt, die in vermehrten Leerstand mündet. Deshalb haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen das Landesgesetz über lokale Entwicklungs- und Aufwertungsprojekte (LEAP) eingebracht und im August 2015 in Kraft gesetzt, damit die Möglichkeiten, die das Baugesetzbuch im § 171 f bietet, für Kommunen in Rheinland-Pfalz anwendbar gemacht werden.
Dieser Gesetzentwurf soll es den privaten Geschäftsleuten und Immobilienbesitzern ermöglichen, auf eigene Initiative in privater Organisations- und Finanzverantwortung vielfältige Maßnahmen und Aktionen zu planen, umzusetzen und zu finanzieren, um eine direkte Verbesserung ihres eigenen Umfelds zu erreichen. Dazu greift das Gesetz auf das Instrument des „Business Improvement District“ (BID) zurück, das aus dem anglo-amerikanischen Raum stammt.
In einer ersten Vorstellung wurden am 29.09.15 die Chancen und Risiken eines LEAP durch das Ministerium in Mainz vorgestellt und mit erfolgreichen Beispielen, z.B. aus Gießen, veranschaulicht. Nach Aussagen der Verantwortlichen ist es in Gießen seit einigen Jahren gelungen, Trends umzukehren, Umsätze zu verbessern und
– eine völlig neue, zielführende Kultur des Miteinanders in der (Innen-)Stadt aufzubauen,
– bei diesem Aufbruch nicht nur „dabei zu sein“, sondern Ideen mit Leben zu füllen,
– Voraussetzungen zu schaffen, einen Prozess der positiven Veränderung in Gang zu halten.
Der Zuschnitt/Umfang eines LEAP richtet sich nach seinem Charakter und der spezifischen Problemlage des Quartiers. Es sollen sich alle Immobilienbesitzer beteiligen. Auch die Gewerbetreibenden und Bewohner sollen einbezogen werden, damit auch ihre Bedürfnisse frühzeitig bekannt werden.
Wir fragen deshalb die Verwaltung:
1. Auf welche Weise wird die Verwaltung Starthilfe bei der Gründung von LEAP in der Altstadt leisten? Wird sie quartiersbezogene Informationsveranstaltungen druchführen und z.B. den lokalen Akteuren bei der Beschaffung der Anschriften behilflich sein?
2. Hat die Stadt Erkenntnisse, welche Altstadt-Quartiere besonders für ein LEAP geeignet sind bzw. besonders davon profitieren würden?
3. Welche Entwicklung präferiert die Verwaltung: Zunächst die Gründung eines einzigen LEAP (um Erfahrungen zu sammeln) oder die Gründung mehrerer LEAP (um Synergien zu nutzen und Vergleiche zu ermöglichen)?
4. Wie werden städtische Entwicklungskonzepte (IEK) und private Initiativen im Rahmen eines LEAP miteinander abgestimmt?
Jürgen Hoffmann, Sprecher SPD-Fraktion
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